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Zurückbleiben, bitte: Für das ICC wird ein Investor gesucht - da stört der Denkmalschutz bloß.

© Kitty Kleist-Heinrich

Debatte um Baudenkmale in Berlin: Zwischen Bestandschutz und Stadtentwicklung

Ganz gleich ob das ICC, der Tegel-Tower oder der Friedrichstadt-Palast: Viele besondere Bauten in Berlin sind nicht denkmalgeschützt. Warum eigentlich?

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Einschläge kommen näher. „Wir tasten uns beim Denkmalschutz allmählich an die siebziger Jahre heran“, sagt die Sprecherin der Stadtentwicklungsverwaltung, Petra Rohland. Als Faustregel gelte, dass ein Gebäude oder eine bauliche Anlage mindestens 30 Jahre alt sein müsse, um Denkmal werden zu können. Das allein reicht natürlich nicht. Ein Bauwerk muss nicht nur Patina angesetzt haben, sondern etwas ganz Besonderes, vielleicht sogar Einzigartiges darstellen, um dauerhaft schützenswert zu sein.

Der Potsdamer Platz, mit dem Sony-Center und Daimler-Quartier, ist sicher ein bedeutendes architektonisches Ensemble, aber eindeutig zu jung. Nur die historischen S- und U-Bahnhöfe stehen längst unter Denkmalschutz. Das 2001 neu eröffnete Tempodrom am Anhalter Bahnhof wird vielleicht ebenfalls auf der Denkmalliste landen, auch wenn es wegen der hohen Baukosten so viel Ärger verursachte. Doch wenn überhaupt, dann frühestens in zwei Jahrzehnten.

ICC und Weltzeituhr warten auf ihren Denkmalschutz

Andere Bauten wiederum wären alt genug, um unter Schutz gestellt zu werden. Beispielsweise das Internationale Congress Centrum (ICC), das 1979 eröffnet wurde. Oder der 1980 fertiggestellte Steglitzer Kreisel. Zwei markante Gebäude mit interessanter Geschichte, allerdings beide asbestverseucht und ohne absehbaren Nutzwert. Für ICC und Kreisel werden derzeit private Investoren gesucht – da wäre der Denkmalschutz nur hinderlich, denn er verdirbt erfahrungsgemäß die Preise.

Aber was ist mit dem 1984 eröffneten neuen Friedrichstadt-Palast? Eine architektonische Reminiszenz an DDR-Zeiten. Auch die beliebte und bekannte Weltzeituhr auf dem Alexanderplatz wartet darauf, unter Schutz gestellt zu werden. Zeitgleich mit dem benachbarten Fernsehturm, der ein Baudenkmal ist, wurde sie 1969 eingeweiht. Auch der in Sichtweite sprudelnde Brunnen der Völkerfreundschaft ist amtlich geschützt.

Tegel wäre auch schon alt genug

Es gibt weitere Beispiele für einen Denkmalschutz, der nicht mit gleicher Elle misst. So ist der ehemalige Kontrollpunkt Dreilinden (Checkpoint Bravo) ein Baudenkmal, während der weltberühmte Checkpoint Charlie eine solche Aufwertung bislang nicht erfahren durfte. Das Terminal und der Tower des Flughafens Tegel wären ebenfalls alt genug, um als Denkmal gesichert zu werden. Da hat sich bisher aber nichts getan, während der stillgelegte Flughafen Tempelhof seit langem ein Baudenkmal ist.

Derlei Beispiele gibt es in Berlin viele, bis zum schönen Britzer Garten in Rudow, 1985 eröffnet und zwei Jahre später ebenso Schauplatz einer „Berliner Gartenschau“ wie die Gärten der Welt in Marzahn. Beide Erholungsparks wären ein würdiges Gartendenkmal. Derzeit werde keines der genannten Objekte von den Denkmalschutzbehörden ernsthaft begutachtet, sagte die Sprecherin der Stadtentwicklungsverwaltung. Aber es sei „nichts auszuschließen“ – auf mittlere Sicht.

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