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© dpa/Christoph Schmidt

Debatte um Einstufung als kriminelle Vereinigung: Berliner FDP verlangt Senats-Gutachten zur „Letzten Generation“

Nach einer Prüfung befand die Justizverwaltung, die „Letzte Generation“ sei keine kriminelle Vereinigung. Die FDP drängt auf eine Veröffentlichung der Unterlagen.

Das Gutachten der Berliner Senatsjustizverwaltung zur möglichen Einstufung der Klimaschutzgruppe Letzte Generation als kriminelle Vereinigung ist trotz FDP-Nachfragen bisher nicht veröffentlicht worden. Die FDP kritisierte, sie habe mehrfach im Juli und August bei der Senatsverwaltung auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes nach dem Prüfgutachten gefragt, aber keine Antwort erhalten. Die Senatsjustizverwaltung teilte auf Anfrage mit, die Forderung der FDP werde noch geprüft.

Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) hatte im Mai ihre Verwaltung beauftragt, juristisch zu klären, ob die Letzte Generation als kriminelle Vereinigung eingestuft werden könne. Im Nachbarland Brandenburg liefen entsprechende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen dieses Anfangsverdachts. In Berlin sah die Staatsanwaltschaft das anders, weil es zum Teil um andere Straftaten ging. Die Senatsverwaltung bestätigte diese Einschätzung, betonte aber, das müsse ständig neu bewertet werden.

Der Berliner FDP-Generalsekretär Lars Lindemann forderte, Badenberg müsse das Gutachten unverzüglich zur Verfügung stellen. „Sollte dies nicht passieren, sehen wir uns gezwungen, rechtliche Schritte gegen die Senatsverwaltung für Justiz einzuleiten. Berlin kann nicht zum Tollhaus von Klima-Aktivisten werden.“

Das Vorgehen des Senats scheine Methode zu haben, „da auch überhaupt nicht oder viel zu zaghaft mit den Klima-Aktivisten in der Hauptstadt umgegangen wird“. Die Urteile hätten keine abschreckende Wirkung, daher nehme „der tägliche Verkehrsterror erneut in der Stadt zu“.

Die Letzte Generation hat ab dieser Woche erneute Blockaden und andere Störaktionen vor allem in Berlin angekündigt. Bei der Berliner Staatsanwaltschaft laufen bislang mehr als 2000 Ermittlungsverfahren. (dpa)

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