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Ohne die CDU. Demonstranten, die ein striktes Nachtflugverbot am neuen Flughafen fordern, können sich nicht mehr auf die CDU berufen.

© dpa

Debatte um Nachtflugverbot: CDU macht einen Rückzieher

Wenn es nach der CDU geht, sollen Starts und Landungen auf dem neuen Flughafen in Schönefeld zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nun doch erlaubt werden. Flughafenchef Schwarz hatte zuvor mit dem Verlust von 18 000 Arbeitsplätzen gedroht.

Die CDU fliegt zurück. Jetzt will auch sie kein Nachtflugverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr auf dem neuen Flughafen in Schönefeld mehr fordern. Noch am Montag hatte ihr Abgeordneter Mario Czaja im Verkehrsausschuss des Abgeordnetenhauses erklärt, die CDU setzte sich dafür ein, in dieser Zeit keine planmäßigen Flüge zuzulassen, und damit den anwesenden Flughafenchef Rainer Schwarz fassungslos gemacht. Ohne Nachtflüge gingen am Flughafen 18 000 Arbeitsplätze verloren, hatte Schwarz im Ausschuss argumentiert.

Den Antrag zum umfassenden Verzicht auf nächtliche Flüge hatte die CDU bereits im vergangenen Jahr gestellt und schon damals heftige öffentliche Kritik aus der Wirtschaft eingefangen. Flüge von 22 Uhr bis 0 Uhr und am Morgen bereits von 5 Uhr an seien erforderlich, damit der Flughafen – und die Fluggesellschaften – wirtschaftlich erfolgreich sein könnten,

Auch nach den Äußerungen vom Montag wurde wieder eifrig telefoniert; Der Landes- und Fraktionsvorsitzende Frank Henkel, Spitzenkandidat seiner Partei bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus, musste sich heftige Kritik nicht nur von Flughafenchef Schwarz anhören.

Am Dienstagabend hat die Fraktion dann eine „Argumentationshilfe zum BBI und Nachtflugverbot“ erarbeitet. Darin heißt es, mit dem Antrag habe die CDU nur ein „weitgehendes – und damit kein absolutes – Nachtflugverbot“ zwischen 22 Uhr und 0 Uhr sowie 5 Uhr und 6 Uhr gefordert. Im Antrag vom November 2010 steht dagegen, der Senat müsse schnellstmöglich ein Konzept vorlegen, das eine „weitestgehend“ flugfreie Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr vorsehe. Dem Gesundheitsschutz der Anwohner sei Vorrang gegenüber wirtschaftlichen Interessen einzuräumen.

Czaja hatte am Montag betont, die vom Brandenburger Infrastrukturministerium zugelassenen Nachtflüge – durchschnittlich 77, in Spitzenzeiten aber auch 113 – seien auf jeden Fall zu viel. Jetzt heißt es in der „Argumentationshilfe“, wie viele Flüge erlaubt werden, entscheide das Bundesverwaltungsgericht und nicht das Parlament oder die Regierung. Beim Bundesverwaltungsgericht liegen Klagen für und gegen die Nachtflug-Regelungen vor.

Henkel sagte dem Tagesspiegel, für die Fraktion sei klar, dass es kein absolutes Nachtflugverbot geben könne. Für die auch von ihr gewünschte Drehkreuzfunktion seien Flüge in den sogenannten Randzeiten erforderlich. Mit dem alten Antrag, über den noch nicht abgestimmt worden ist, werde man „entsprechend umgehen“.

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