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Berlin: Dem Handy auf der Spur

Schlechte Zeiten für Diebe: Mobiltelefone lassen sich orten. Datenschützer haben keine Bedenken

Handy geklaut? Ärgerlich, aber es gibt Hoffnung: Ein 23-jähriger Berliner konnte sein gestohlenes Mobilfunktelefon über das Internet orten und die Diebe festnehmen lassen. Die Position eines Handys zu bestimmen, ist einfacher, als allgemein vermutet. Rund hunderttausend Deutsche haben sich bei entsprechenden Dienstleistern schon für den Ernstfall registrieren lassen.

Orten lassen sich zunächst nur die Handys, deren Besitzer mit Namen und Telefonnummer ihr Einverständnis zum „Tracking“ genannten Anpeilen erklärt haben. Die Mobilfunkbetreiber geben dann die Kennnummer der Sim-Karte des Handys an die Ortungsspezialisten heraus. Diese können das Telefon dann in der Nähe eines der unzähligen Sendemasten lokalisieren – vorausgesetzt, das Handy ist eingeschaltet und die Diebe haben die Sim-Karte nicht entnommen. Dienstleister wie „Track your Kid“, Intervista und Cognid lassen die Telefone gegen eine oft nur wenige Euro teure Gebühr in Sekundenschnelle suchen. Die Handybesitzer können dann auf einem Stadtplan im Internet sehen, wo sich ihr Telefon befindet. Die Erlaubnis zum Orten kann jederzeit durch einen Widerruf zurückgenommen werden. In Ballungsräumen wie Berlin liegt die Ortungsgenauigkeit bei etwa 250 Metern. „Haben wir wichtige Eckdaten wie eine Schule, sind wir sogar auf unter 100 Meter genau“, sagen Nachrichtentechniker.

Derzeit lassen sich alle Handys der Anbieter Vodafone, E-Plus und O2 für eine Lokalisierung freischalten. Dagegen hat T-Mobile nach Auskunft aus Branchenkreisen datenschutzrechtliche Bedenken. Das Unternehmen selbst nahm gestern nicht Stellung. Problematisch wird das sogenannte Tracking, wenn Menschen ohne ihr Wissen und ohne ihre Zustimmung geortet werden. Das ist zwar illegal, aber technisch möglich. Wer dem Freund oder Ehepartner misstraut, kann ihn mit einer Handy-Ortung möglicherweise heimlich überwachen. Hat man erst einmal eine E-Mail- Adresse im Namen des Partners eingerichtet und Zugriff auf sein Mobilfunktelefon, ist die private Überwachung möglich. Nachvollzogen werden kann dann immerhin, in welcher Gegend sich das Handy befindet. Wände oder Kleidung können eine Ortung nicht verhindern.

Auch im Geschäftsleben erfreut sich das Anpeilen von Mobilfunktelefonen steigender Beliebtheit. Um etwa den Aufenthaltsort von Lastwagen einer Spedition ausfindig zu machen, ist die Anschaffung eines kostspieligen satellitengestützten Navigationssystems nicht mehr erforderlich: Über die Handys seiner Mitarbeiter erfährt der Chef, wo sich seine Angestellten gerade befinden.

Für die Übermittlung von Standortdaten sei die Einwilligung der Betroffenen rechtlich zwingend, heißt es beim Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix. Sonst habe man aber keine Bedenken dagegen. Ohne Zustimmung des Benutzers dürfen Handys nur im Notfall oder auf richterlichen Beschluss hin von der Polizei geortet werden. Die Behörden könnten das Telefon dann sogar anhand der Gerätenummer auch ohne funktionierende Sim-Karte finden.

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