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Berlin: Demonstrationsrecht: Der Rechtsstaat ist nicht wehrlos (Kommentar)

Bis zum Bundesverfasungsgericht waren Faschisten (NPD) und Antifaschisten (Autonome) gezogen, um am 1. Mai in Berlin demonstrieren zu können, wie und wo sie wollen.

Bis zum Bundesverfasungsgericht waren Faschisten (NPD) und Antifaschisten (Autonome) gezogen, um am 1. Mai in Berlin demonstrieren zu können, wie und wo sie wollen. Die Polizei hatte Verbote ausgesprochen, das Verwaltungsgericht hatte diese teils aufgehoben, teils bestätigt und etliche Auflagen verhängt. Daran änderte sich nichts mehr. So durften die NPD-Leute sich zwar versammeln, aber nicht marschieren, die Antifaschisten durften nur weit entfernt demonstrieren und auch nicht überall. Am Ende der Paragraphenschlacht - und noch vor der erwarteten Straßenschlacht - stand also ein Signal: Der Rechtsstaat muss nicht alles mit sich machen lassen. Er muss nur gut begründen, warum. Erwartungsgemäß scheiterte die Polizei damit, die kleine NPD-Demonstration ganz zu verbieten mit der fadenscheinigen Begründung, es gebe nicht genügend Beamte, um sie zu beschützen. Erwartungsgemäß hatte sie Erfolg damit, den Autonomen den Marsch durch die Friedrichstraße zu untersagen, weil diese die neue Kaufmeile erklärtermaßen in Schutt und Asche legen wollten. Es erscheint nach diesem 1. Mai nicht zwingend, auf Kollisionskurs mit der Verfassung zu gehen und am Demonstrationsrecht herumzuwerkeln. Ein Recht auf Randale gibt es ohnehin nicht. Aber über die Polizei wird noch zu reden sein - nicht nur wegen ihrer seltsamen Strategie zwischen Anbiederung und Panikmache.

lom

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