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Berlin: Den Sohn entführt

Bewährungsstrafe für Jordanier wegen Kindesentziehung

Jeden Sonntag holte der Vater seinen Sohn ab. Bis zum Dienstagmorgen blieb der kleine Samy dann bei Ayman N. So hatten es seine deutsche Mutter und sein aus Jordanien stammender Vater nach ihrer Trennung vereinbart. Eine Lösung im Sinne des Kindes – so schien es. Doch der Streit um den Sohn führte bis nach Amman und gestern zu einem Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten. Der 36-jährige Taxifahrer N. hatte den knapp vierjährigen Samy mit in seine Heimat genommen. Ohne Wissen der Mutter, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte. Erst sechs Monate später war es der Mathematikerin mit einer List gelungen, den Jungen nach Berlin zurückzuholen.

„Ich wollte mit Samy nur Urlaub machen“, sagte der Vater im Prozess um Kindesentziehung. Während des Aufenthalts bei seiner Familie in Jordanien sei er krank geworden. „Deshalb dauerte es etwas länger.“ Doch dann habe er von einer Anzeige der Mutter erfahren. Aus Angst vor einer Strafe sei er mit seinem Sohn geblieben. „Das war eine große Qual für mich“, versicherte der Angeklagte. „Deutschland ist meine Heimat, in Jordanien bin ich nur Gast.“ Für Samys Mutter begann die Angst um ihr Kind mit einem Anruf im Kindergarten. An einem Dienstag im Frühjahr 2002 teilte man der 33-Jährigen mit: „Samy ist nicht da.“ Die von ihrem Ehemann getrennt lebende Frau versuchte verzweifelt, Ayman N. telefonisch zu erreichen. Erfolglos. Am Abend erhielt sie einen Brief von ihm. Er schrieb von einer Reise mit dem Sohn. Im Mai flog sie für zwei Wochen nach Amman. Der Vater gab den Sohn nicht frei.

Im September reiste sie wieder in die jordanische Hauptstadt und traf sich im Hotel mit Samys Vater. Sie habe ihn mit Tabletten im Tee bewusstlos gemacht und sei mit dem Sohn abgereist, sagte der Angeklagte. Die Richterin hielt ihm vor, er habe genau gewusst, dass Samys Mutter nicht auf amtliche Hilfe in Jordanien hoffen konnte. Mutter und Kind hätten unter der Trennung gelitten. Sechs Monate Haft auf Bewährung und eine Geldbuße von 1000 Euro verhängte sie gegen den Vater, der seinen Sohn seit der Rückkehr nicht mehr sehen darf.

Kerstin Gehrke

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