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Berlin: Den Unterzeichnern eines Appells gegen die Teilnahme deutscher Soldaten drohen Geldbußen bis 7000 DM

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Unterzeichner eines Aufrufs an Soldaten, die Beteiligung am Kosovo-Krieg zu verweigern. Gegen zehn der 28 Unterzeichner hat das Amtsgericht inzwischen Strafbefehle von bis zu 7.

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Unterzeichner eines Aufrufs an Soldaten, die Beteiligung am Kosovo-Krieg zu verweigern. Gegen zehn der 28 Unterzeichner hat das Amtsgericht inzwischen Strafbefehle von bis zu 7.000 Mark erlassen. Unter den Beschuldigten befinden sich unter anderem die Berliner Professoren Ekkehart Krippendorff, Wolf-Dieter Narr und Roland Roth sowie Wolfgang Kaleck, Mitglied des Bundesvorstandes des Republikanischen Anwältevereins.

Vor allem den Berliner Politologen Wolf-Dieter Narr hat die Justiz offenbar ins Visier genommen: Als Erstunterzeichner des Appells an Bundeswehrsoldaten, dessen Name auch für das eingerichtete Sonderkonto verantwortlich zeichnete, lud ihn zunächst die Berliner Staatsanwaltschaft vor. Der Vorwurf: Narr habe mit dem Aufruf, der am 21. April in der "taz" erschien, "durch Verbreiten von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat, nämlich zur Fahnenflucht und Gehorsamsverweigerung" aufgerufen. Dem Gespräch folgte der Strafbefehl. Nur wenig später lud ihn das Polizeipräsidium vor - auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Bonn, die in gleicher Sache wegen der Verteilung des Appells auf der Hardthöhe gegen Narr ermittelt.

Nach Erkenntnissen des "Komitees für Grundrechte und Demokratie", dessen Sprecher Narr ist, wird gegen sämtliche 28 namentliche Unterzeichner des Aufrufs ermittelt. Ausgenommen seien lediglich unterzeichnende Organisationen wie das Neue Forum und die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär.

Gegen bisher drei Unterzeichner wurde kein Strafbefehl erlassen, weil die zuständige Richterin am Amtsgericht Tiergarten den Antrag der Staatsanwaltschaft ablehnte. In dem ablehnenden Beschluß, der unter anderem Roland Roth zuging, heißt es, die Dogmatik und Überlegungen der Unterzeichner könnten nicht als "abwegig" bezeichnet werden. In dem Appell wird argumentiert, dass es sich bei dem Krieg im Kosovo um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handele und dass Befehle, deren Befolgung die Menschenwürde verletzten oder eine Straftat bedeuteten, auch laut Wehrstrafgesetz verweigert werden könnten.

Die verurteilten Unterzeichner haben gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. "Wir sehen dem Prozeß optimistisch entgegen", sagt Wolfgang Kaleck vom RAV. "Wenn ein Krieg nationalem und internationalem Recht widerspricht, sind deutsche Soldaten nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, den Dienst an der Waffe zu verweigern." Angesichts der Schwierigkeit des Themas bleibe wohl nicht aus, zu den Prozessen eine "internationale Garde von Völkerrechtlern aus vieler Herren Länder zu Wort kommen zu lassen." Die ebenfalls verurteilte Soziologin Elke Steven vom Komitee für Grundrechte und Demokratie bezeichnet die Verfahren als "massiv antidemokratisch". Offensichtlich sollten "pazifistische Kritiker in Zukunft dadurch abgeschreckt werden, dass man sie finanziell büßen läßt".

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