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Berlin: Dennis’ Eltern müssen ins Gefängnis Sechs Jahre Haft für Vater

des getöteten Säuglings

Dennis wurde nur sechs Wochen alt. Über weite Strecken seines kurzen Lebens musste er Schmerzen ertragen, die ihm sein Vater zufügte. Wenn Manfred R. sein Baby grob anfasste, sah und hörte die Mutter einfach nicht hin. Beide hätten sich „zutiefst verabscheuungswürdig“ verhalten, hieß es gestern im Urteil. Beide wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt. Gegen den 23-jährigen R. ergingen sechs Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge, gegen die 22-jährige Daniela F. wegen Beihilfe drei Jahre.

Kurierfahrer R. hatte das Baby am Morgen des 23. Januar zu Tode geschüttelt. „Er war zornig, das schreiende Kind hat gestört“, sagte der Vorsitzende Richter. Daniela F. habe ihren Sohn nicht beschützt, weil ihr die Beziehung zu R. wichtiger gewesen sei. „Sie wollte ihn nicht verärgern.“ Die Spandauer Eltern hatten im Prozess gestanden. Vor dem tödlichen Schütteln hatten sie sich wieder einmal gestritten. Als dann auch noch das Baby schrie, habe er „die Nerven verloren“, erklärte der Vater. Er und auch Daniela F. nahmen Drogen, bei beiden liegen laut Gutachter Persönlichkeitsdefizite vor. Das Gericht ging deshalb von verminderter Steuerungsfähigkeit aus.

Manfred R. und Daniela F. waren seit der Schulzeit ein Paar. Sie war 16 Jahre alt, als sie schwanger wurde. Die gemeinsame Tochter kam zu Pflegeeltern. Als Daniela F. erneut schwanger wurde, hatten die Ämter für vorbeugende Hilfe gesorgt. Doch die Angebote von einer Hebamme, einer Sozialarbeiterin, dem Jugendamt und der Familie waren der jungen Mutter eher lästig. „Es gab kein Versagen staatlicher Stellen“, hieß es im Urteil. Es sei alles getan worden, „was man präventiv tun kann“.

Doch in der Beziehung der Eltern war kein Platz für Dennis. Dabei war er laut Mutter ein Wunschkind, mit dem alles besser werden sollte. Doch der Vater wurde schnell grob. Er schlug Dennis auf Rücken und Bauch oder drückte ihn derart an sich, dass der Junge kaum noch Luft bekam. Dennis starb an schwersten Hirnverletzungen. Gerichtsmediziner stellten zudem ältere Hämatome und Einblutungen fest. Kerstin Gehrke

Kerstin Gehrke

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