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Zugriff. Immer wieder vermeldet die Polizei spektakuläre Aktionen gegen kriminelle Angehörige von Großfamilien libanesischer Herkunft.

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Update

Der bekannteste Intensivtäter von Berlin: Behörden bekommen Nidal R. nicht in den Griff

Wegen mehrerer Verkehrsdelikte ermittelt Berlin gegen Nidal R. Er ist der wohl bekannteste Intensivtäter der Stadt, wurde schon als Jugendlicher unter dem Namen „Mahmoud“ bekannt. Nun fiel der 31-Jährige erneut auf, und sitzt trotzdem nicht in Untersuchungshaft.

Er ist der wohl bekannteste Intensivtäter Berlins. Seinetwegen gründete die Staatsanwaltschaft vor zehn Jahren eine eigene Abteilung. Mindestens genauso lange bekommen die Behörden Nidal R., 31 Jahre alt, nicht in den Griff. Nach seiner jüngsten Tat in Schöneberg, bei der er wieder unter Alkoholeinfluss und ohne Führerschein mit einem geliehenen Porsche einen Unfall verursacht hatte, gab es wohl eine Polizeipanne. „Es wurde von den Beamten versäumt, die Staatsanwaltschaft zu informieren“, sagte Polizeisprecher Stefan Redlich. Man werte den Vorfall jetzt aus.

Nidal R. war am Sonntag zwei Streifenbeamten in Charlottenburg aufgefallen, weil er zu schnell fuhr. Als sie ihn stoppen wollten, flüchtete er und prallte dabei gegen sechs Autos. Dabei wurden ein Golf-Fahrer und seine Beifahrerin verletzt. Dies war nicht sein erster Unfall.

Zuletzt fiel er im Mai auf, als er ohne Führerschein mit einem BMW unterwegs war. Die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass „wegen mehrerer Verkehrsdelikte“ gegen R. ermittelt werde. Zur Frage, warum der nun abermals durch Straftaten aufgefallene Nidal R. nicht in Untersuchungshaft sitze, äußerte sich Sprecher Martin Steltner nicht. Auch bei der Polizei ist man intern über R. verärgert, der als Jugendlicher unter dem Namen „Mahmoud“ durch seine kriminelle Karriere bekannt geworden war. Rund 90 Taten sollen in seiner Akte aufgeführt sein. Doch viel tun kann die Polizei wohl nicht.

"Eine längere Observation einer Person ist nach dem Polizeirecht grundsätzlich nur möglich, wenn eine Straftat von erheblicher Bedeutung droht“, sagte Stefan Redlich.

Auch ein Fall für die Sicherungsverwahrung sei er nicht. Die wird nur bei schwersten Taten, die wiederholt begangen wurden, verhängt, erklärt Justizsprecher Martin Steltner. Immer wieder wurde gefordert, ihn auszuweisen. „Doch dazu wird nicht genug Druck von politischer Seite auf den Libanon ausgeübt“, sagt ein Ermittler. Dort soll R. herkommen. Hierzulande ist er als staatenloser Palästinenser registriert.

Doch sein Name steht auf einer internen Liste der Landesinnenministerien, auf der „Sachbeweise“ vermerkt sind, mit der eine libanesische Herkunft nachgewiesen werden soll. Dies können neben Pässen auch Identitätskarten der United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees sein, der UN-Einrichtung für palästinensische Flüchtlinge – Hunderttausende von ihnen leben im Libanon. Zu R. ist vermerkt, dass es ein DDV seiner Mutter gebe. Um sie von eigenen Staatsbürgern zu unterscheiden, stellt der Libanon den Flüchtlingen keine Pässe, sondern ein „Document des voyages“ (DDV) als Ersatz aus. Zu Nidal R. selbst gibt es schon ein Aktenzeichen in der libanesischen Botschaft.

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