zum Hauptinhalt

Berlin: Der Fall Leander Haußmann: Schläger nicht wiedererkannt

Eine Gegenüberstellung mit dem mutmaßlichen Schläger musste ausfallen: Leander Haußmann erholt sich derweil in Italien von seinen Verletzungen. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft zu technischen Mitteln gegriffen, um den 20-Jährigen aus Prenzlauer Berg zu überführen - mit ernüchterndem Ergebnis.

Eine Gegenüberstellung mit dem mutmaßlichen Schläger musste ausfallen: Leander Haußmann erholt sich derweil in Italien von seinen Verletzungen. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft zu technischen Mitteln gegriffen, um den 20-Jährigen aus Prenzlauer Berg zu überführen - mit ernüchterndem Ergebnis. "Der Geschädigte hat den Verdächtigen nicht wieder erkannt", sagt Justizsprecherin Anja Teschner. Damit sei der dringende Tatverdacht der Polizei "nicht bestätigt" und der 20-Jährige noch am Donnerstag auf freien Fuß gesetzt worden. Ob lediglich eine Foto nach Italien gefaxt oder eine Videokonferenz geschaltet wurde, bleibt ungewiss. "Es geschah unter Einsatz der üblichen Kommunikationsmittel", sagt Teschner nur.

Die Polizei hatte den 20-Jährigen Mittwoch festgenommen, weil er in der Nacht zum 24. Juli gemeinsam mit vier Komplizen den "Sonnenallee"-Regisseur zusammengeschlagen haben soll. Der Festgenommene war der Polizei nicht unbekannt. Er zählte zu den Rädelsführern bei einem Überfall auf den Jugendclub "K-Ost" in der Marzahner Wuhletalstraße am 21. Oktober vergangenen Jahres. Damals waren etwa 16 mit Baseballschlägern und Holzlatten bewaffnete Jugendliche in den Club gestürmt, hatten das Inventar zerschlagen und 13 Männer zum Teil schwer verletzt.

Im Mai war der 20-Jährige deshalb zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die er nach Polizeiangaben "in den kommenden Monaten" antreten sollte. Weshalb der Heranwachsende auch Monate nach dem Urteil noch frei ist, kann die Justizsprecherin nicht erklären. "Die Strafvollstreckung bei Jugendlichen obliegt richterlichem Ermessen." Offen bleibt auch, ob diese Spanne zwischen Urteil und Haftantritt ungewöhnlich oder eher durchschnittlich ist. "Dazu existieren keine Zahlen."

Zahlen gibt es über die Dauer der Ermittlungsverfahren bei Jugendlichen - die aktuellste allerdings stammt aus dem Jahr 1997. Demnach müssen sie im Schnitt 5,3 Monate warten, bis an der Jugendkammer im Landgericht Anklage erhoben wird. Verurteilt wurden in Berlin im Jahr 1998 insgesamt 4419 Angeklagte zwischen 14 und 21 Jahren. 373 erhielten eine Freiheitsstrafe.

Die mittelbare Gegenüberstellung konnte die Polizei nicht überzeugen. "Die Ermittlungen gegen den Mann laufen weiter."

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false