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Berlin: Der Generalstaatsanwalt soll gehen

Von Brigitte Grunert Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) will sich vom Generalstaatsanwalt beim Landgericht, Hansjürgen Karge (SPD), trennen. Sie hat bereits bei den Fraktionen wegen der Abwahl des 61-jährigen Karge durch das Abgeordnetenhaus vorgefühlt.

Von Brigitte Grunert

Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) will sich vom Generalstaatsanwalt beim Landgericht, Hansjürgen Karge (SPD), trennen. Sie hat bereits bei den Fraktionen wegen der Abwahl des 61-jährigen Karge durch das Abgeordnetenhaus vorgefühlt. Als Erster bestätigte dies der CDU-Rechtspolitiker Michael Braun in der „Abendschau“. SPD-Fraktionschef Michael Müller sagte auf Anfrage, er sei über die Absicht informiert: „Ich gehe davon aus, dass Karge überlegt, ob er von sich aus geht, es muss ja nicht unbedingt zur Abwahl kommen.“ Frau Schuberts Vorgänger Wolfgang Wieland, Fraktionschef der Grünen, kündigte die Unterstützung seiner Fraktion für einen „eventuellen Abwahlantrag“ an.

Die Justizsenatorin ließ sich nicht sprechen. Ihr Sprecher Björn Retzlaff lehnte „jeden Kommentar zu Personalangelegenheiten“ ab. Anlass für die Trennungsabsicht ist dem Vernehmen nach, dass sich Karge über eine Weisung der Senatorin hinweggesetzt habe. Da sei ihr der Kragen geplatzt. Karge hatte den Leiter einer Ermittlungsgruppe zu einem Teilkomplex der Bankgesellschaft angeblich auf dessen Wunsch versetzt, ohne die Senatorin zu informieren. Sie hatte sich jedoch ausbedungen, dass er alles in Sachen Bankgesellschaft mit ihr persönlich zu besprechen und ohne Rücksprache mit ihr keine öffentlichen Erklärungen abzugeben habe.

Die Ursachen für das gestörte Vertrauensverhältnis liegen allerdings tief. Auch die früheren Justizsenatoren hätten mit dem eigenwilligen Karge Probleme gehabt, sagte Wieland. Das Verhältnis zwischen Karge und seinem Vorgesetzten Dieter Neumann, dem Generalstaatsanwalt beim Kammergericht, gilt ebenfalls als gespannt. Aus den Fraktionen ist unverblümt scharfe Kritik an der Amtsführung Karges zu hören. Er sei als Behördenleiter ungeeignet und überfordert. „Kommt es zum Abwahlantrag, bin ich dabei“, sagte der SPD-Justizpolitiker Klaus Uwe Benneter, Vorsitzender des Untersuchungsausschusses zur Bankgesellschaft. Sein Kollege Michael Braun mutmaßt zusätzlich einen politischen Hintergrund: „Falls sich herausstellt, dass Karge geopfert werden soll, weil er meint, dass bei den Strafverfahren gegen Verantwortliche der Bankgesellschaft nicht viel herauskommt, macht die CDU keinen Abwahlantrag mit. Die Staatsanwaltschaft darf nicht politisch instrumentalisiert werden“. Wieland machte Karge „für die unerträgliche Atmosphäre in der Staatsanwaltschaft und die Flucht aus der Staatsanwaltschaft“ verantwortlich. Er sprach von Wegbewerbungen ins Richteramt und Nachwuchsproblemen.

Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD) holte Karge Anfang Januar 1995 aus Marburg. Von 1990 bis 1993 hatte er die Justizbehörde in Suhl (Thüringen) aufgebaut. Er galt als großes Organisationstalent, machte sich aber von Anfang Feinde in der Justiz. Er forderte schnellere Verhaftungen, härtere Strafen, „altpreußischen Gehorsam“ und nannte manche Staatswanwälte „verwöhnt“, „egoistisch“ und „jammernd“. „Ich war und bin ein Querkopf“, sagte er damals.

Die Generalstaatsanwälte werden nach der Berliner Verfassung auf Vorschlag des Senats vom Abgeordnetenhaus auf Lebenszeit gewählt. Sie können auf Antrag des Senats abgewählt werden. Dies ist im Fall Karge erst nach der Sommerpause möglich. Der Senat hat sich mit dem Schubert-Vorstoß noch nicht befasst.

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