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Berlin: Der genetische Fingerabdruck überführt immer mehr Täter

Beim Bundeskriminalamt sind über 200 000 DNA-Datensätze erfasst

Die DNA-Datenbank, die dem mutmaßlichen Mörder Oliver Alt zum Verhängnis wurde, besteht seit etwa vier Jahren und wird ständig ausgebaut. Die Datenbank wird vom Bundeskriminalamt (BKA) verwaltet und umfasst derzeit über 200 000 Datensätze aus dem gesamten Bundesgebiet. Schätzungsweise 1500 davon stammen aus Berlin. Die Landeskriminalämter (LKA) der 16 Bundesländer können direkt darauf zugreifen.

Im Juni 1998 hatte der Rechtsausschuss des Bundestages der Einrichtung der Gen-Datei zugestimmt. Lediglich die Bündnisgrünen lehnten sie seinerzeit ab. Für sie war der zugrunde liegende Gesetzentwurf „rechtsstaatlich und sicherheitspolitisch bedenklich“.

In Berlin gibt es eine eigene Arbeitsgruppe beim Landeskriminalamt, die sich mit Straftaten aus der Vergangenheit befasst und diejenigen heraussucht, deren Täter in der Datenbank gespeichert werden dürfen. Das Gesetz sieht vor, dass Täter, die „Straftaten von besonderer Bedeutung“ begangen haben, erfasst werden. Dazu zählen 41 Delikte, unter anderem Tötungsdelikte, Sexualtaten, Bildung einer terroristischen Vereinigung, Geiselnahme, aber auch Wohnungseinbrüche und Körperverletzung. Für jeden Häftling, dessen DNA-Daten gespeichert werden sollen, müsse eine Prognose über die Gefahr einer erneuten Straffälligkeit erstellt werden, sagte ein Ermittler.

Zahlreiche Häftlinge, die in den Berliner Vollzugsanstalten einsitzen, sind bereits erfasst, viele haben ihre DNA-Probe freiwillig abgegeben. Wer dies nicht tut, muss damit rechnen, durch einen richterlichen Beschluss gezwungen zu werden.

Vielen Kriminalisten geht das DNA-Feststellungsgesetz nicht weit genug. Sie wollen auch Serienautoknacker erfassen oder kritisieren den bürokratischen Aufwand, der jedes Mal nötig ist, wenn ein Antrag auf zwangsweise DNA-Abgabe gestellt wird. weso

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