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Berlin: Der lange Weg zum letzten Wort

Von Fatina Keilani Nach dem Krieg hatte West-Berlin in vielerlei Hinsicht einen Sonderstatus – auch bei Recht und Gesetz. Fast alle anderen Bundesländer verfügen seit den ersten Nachkriegsjahren über eigene Verfassungsgerichte.

Von Fatina Keilani

Nach dem Krieg hatte West-Berlin in vielerlei Hinsicht einen Sonderstatus – auch bei Recht und Gesetz. Fast alle anderen Bundesländer verfügen seit den ersten Nachkriegsjahren über eigene Verfassungsgerichte. Nicht so Berlin. Und so feiert der Berliner Verfassungsgerichtshof heute erst den zehnten Geburtstag, während die anderen längst ihr Fünfzigjähriges hinter sich haben. Das Gericht kam zwar spät – aber es hat von allen Landesverfassungsgerichten am meisten zu tun.

Der Weg dorthin war lang. Das lag am Viermächtestatus, der die Gesetzgebung in Berlin komplizierter machte als im Bundesgebiet: Das in Bonn geschmiedete Recht musste erst von den Alliierten abgesegnet werden, bevor es dann von Berlin als Landesrecht übernommen wurde.

Um die Rechtseinheit mit dem Bund nicht zu gefährden, wurde auf die Schaffung eines Landesverfassungsgerichts verzichtet. Denn was hätte ein solches Gericht feststellen können? Die Unvereinbarkeit von Landesrecht mit der Berliner Verfassung – mit der Folge, dass ein Landesgericht dieses Recht, das ja im ganzen Bundesgebiet galt, für nichtig hätte erklären können. Das sollte nicht geschehen. So kam es, dass die öffentliche Gewalt des Landes Berlin über Jahrzehnte keiner verfassungsgerichtlichen Kontrolle unterlag. Denn auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe war nicht zuständig. Berliner Bürger konnten nicht wie alle anderen Verfassungsbeschwerde erheben, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlten.

Erst mit Abschaffung des Alliierten-Status im Zuge der Wiedervereinigung wurde der Weg frei. Zwar hatte es seit Anfang der 50er Jahre immer wieder Versuche gegeben, in Berlin ein Verfassungsgericht aufzustellen; das war auch in der Landesverfassung vorgesehen. Aber alle Vorstöße waren gescheitert – auch daran, dass das Gericht aus den erwähnten Gründen auf substanzielle Kompetenzen hätte verzichten müssen. So hätte es weder für Verfassungsbeschwerden noch für Normenkontrollen zuständig sein können. Verfassungsbeschwerden machen aber den Großteil seiner Arbeit aus. Seit die Berliner sich dieses Instruments bedienen können, gebrauchen sie es viel ausgiebiger als andere Bundesbürger.

Nur wenige Wochen nach Unterzeichnung des Vertrages vom 12. September 1990, der den Fortfall des Vier-Mächte- Status besiegelte, beschloss das Abgeordnetenhaus das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof Berlins. Berlin war zwar wiedervereinigt, hatte aber noch kein für die ganze Stadt zuständiges Parlament. So verabschiedete die Stadtverordnetenversammlung Ost-Berlins das Gesetz parallel.

Bis zum Arbeitsbeginn des Gerichts vergingen noch anderthalb Jahre nach Berliner Manier: Kaum war das Gesetz in Kraft, musste es schon wieder geändert werden, weil die Aufwandsentschädigungen für die neun Richter zu hoch ausgefallen waren. Die Richter arbeiten ehrenamtlich. 4800 Mark hätten sie monatlich bekommen sollen, was bundesweit beispiellos gewesen wäre – zumal unklar war, wie viel Arbeit anfallen würde. Schließlich gab es monatlich 450 Mark, 650 für den Präsidenten, plus 100 Mark pro Beschluss.

Außerdem verzögerte das Gezerre um den Parteienproporz bei der Besetzung der Richterstellen die Sache weiter. Seit Ende 1991 hatten die Parteien monatelang darum gestritten, wer wie viele Kandidaten vorschlagen darf und ob überhaupt einen. Schließlich einigten sich die Regierungsparteien CDU und SPD darauf, in ihr Kontingent von fünf (CDU) und vier (SPD) Vorschlägen jeweils einen Vertreter der Opposition aufzunehmen. So kamen auch ein Liberaler und eine Grüne zu Richterposten. Für die Wahl der Richter ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, so dass Regierung und Opposition an einem Strang ziehen mussten. Als mit Ausnahme der PDS alle zufrieden gestellt waren, wurden die Richter im März 1992 endlich gewählt. Im Mai trafen sie sich zu ihrer ersten Sitzung. 1100 Verfahren wurden seither erledigt.

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