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Berlin: Der Mauerbau: Alteigentümer fühlen sich betrogen

Wo es um die Mauer geht, sind sie dabei. Auch vor dem heutigen 40.

Wo es um die Mauer geht, sind sie dabei. Auch vor dem heutigen 40. Jahrestag des Mauerbaus forderten gestern Vertreter der "Interessengemeinschaft ehemaliger Grundstücksbesitzer auf dem Mauerstreifen" die Rückgabe ihres ehemaligen Besitzes oder eine vollwertige Entschädigung. Die meisten Passanten beachteten den Stand am Potsdamer Platz nur flüchtig, und auch von der Politik fühlen sich die Alteigentümer ignoriert.

Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) warfen sie Wortbruch vor. In der Opposition habe sich die SPD noch für die Rückgabe eingesetzt, in der Regierungsverantwortung wolle sie davon jetzt nichts mehr wissen, klagte Joachim Hildebrandt, der stellvertretende Vorsitzende der Interessengemeinschaft. Sie vertritt nach seinen Angaben "einige hundert" der etwa tausend betroffenen ehemaligen Grundstücksbesitzer.

Zum Thema Online Spezial: 40 Jahre Mauerbau Fotostrecke: Die Mauer in Bildern Nach der geltenden Regelung, die 1996 im Bundestag mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen worden war, werden die für den Mauerbau vorgenommenen Enteignungen durch die DDR-Regierung nicht rückgängig gemacht. Die Alteigentümer können die Flächen, die nach der Einheit zu Bundeseigentum wurden, lediglich für 25 Prozent des Verkehrswertes zurückkaufen. Dafür fehle vielen Betroffenen aber das Geld, argumentierte Hildebrandt. Wenn der Bund die Grundstücke für dringende öffentliche Zwecke benötigt oder die Flächen verkauft, können die Alteigentümer 75 Prozent des Verkehrswertes verlangen. Überhaupt nicht berücksichtigt sei dabei der Verlust der Häuser, die einst auf dem Mauerstreifen standen und abgerissen wurden, sagte der Vorsitzende der Interessengemeinschaft, Curt Niemann. Hildebrandt warf der SPD eine "scheinheilige Moral" vor, weil sie von der PDS eine Entschuldigung für den Mauerbau fordere, während sie sich in der Regierung an den Mauergrundstücken "bereichere". Für eine Rückgabe der Mauergrundstücke hatte sich die Große Koalition in Berlin eingesetzt. Beschwerden ehemaliger Eigentümer vor dem Bundesverfassungsgericht waren gescheitert. Das Gericht hatte die Beschwerde nicht angenommen, da es keine Erfolgsaussichten sah.

kt

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