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Berlin: Der Nachfolger wird kein General

Chef-Ankläger Karge abgewählt

Er galt seit Jahren als umstritten, jetzt dürften die Diskussionen um Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge ein für allemal beendet sein. Bei der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde der Chef-Ankläger mit klarer Mehrheit abgewählt. 86 von 141 Parlamentariern stimmten für die Abberufung. Mit der Abwahl wird aber noch ein weiteres Kapitel geschlossen. Bislang war Berlin das einzige Bundesland, dass sich zwei Generalstaatsanwälte leistete: einen beim Landgericht und einen ranghöheren beim Kammergericht. Diese Ausnahmestellung wurde bislang mit der Größe der Staatsanwaltschaft begründet.

Mit der Ausnahme soll es jetzt vorbei sein: Vor der „Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen“ kündigte Schubert am Mittwochabend an, dass der Nachfolger nicht mehr in den Rang eines Generalstaatsanwalts erhoben wird. Wie im Bundesgebiet könnte der Chef-Ankläger am Landgericht dann Leitender Oberstaatsaanwalt heißen. Beabsichtigt ist auch, Karges Nachfolger nicht mehr durch das Abgeordnetenhaus wählen zu lassen, sondern nach Beamtenrecht einzustellen. In der Praxis wird sich nichts ändern. „Der Nachfolger wird dienstrechtlich genau dieselbe Stelle einnehmen“, sagt Justizsprecher Björn Retzlaff. Derweil hat Karge angekündigt, Mal vor Gericht zu ziehen. Er bezweifelt die Rechtsgrundlage für seine Abwahl. Eine Anzeige wegen Verleumdung hat Karge gegen die Justizsenatorin gestellt. Damit will er sich den Vorwurf wehren, er habe im Bankenskandal nicht die Wahrheit gesagt. kf

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