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Berlin: Der neue Ost-Mietspiegel soll zur einer Exklusivgeschichte werden

Senatsbaubehörde will "Berliner Zeitung" bei der Veröffentlichung den Vortritt lassenVON CHRISTIAN VAN LESSEN BERLIN.Auf Kritik und Unverständnis bei großen Mieter- und Vermieterverbänden ist die Absicht der Senatsbauverwaltung gestoßen, die erste Veröffentlichung des Ost-Mietspiegels, an dem die Verbände als weitere Herausgeber mitarbeiten, exklusiv der "Berliner Zeitung" zu überlassen.

Senatsbaubehörde will "Berliner Zeitung" bei der Veröffentlichung den Vortritt lassenVON CHRISTIAN VAN LESSEN BERLIN.Auf Kritik und Unverständnis bei großen Mieter- und Vermieterverbänden ist die Absicht der Senatsbauverwaltung gestoßen, die erste Veröffentlichung des Ost-Mietspiegels, an dem die Verbände als weitere Herausgeber mitarbeiten, exklusiv der "Berliner Zeitung" zu überlassen.Dieter Blümmel von den Berliner Haus- und Grundbesitzervereinen sagte, man sei über die geplante Exklusiv-Information nicht informiert worden und halte das Vorgehen für unmöglich."Da werden wir noch ein Wörtchen mitreden".Auch Hartmann Vetter vom Berliner Mieterverein sieht die nötige umfassende Mieter-Information in Frage gestellt. Anstatt wie bei den bisherigen Mietspiegeln die Öffentlichkeit gleichzeitig über alle verfügbaren Medien zu informieren und zusätzlich unentgeltliche Broschüren für alle Haushalte drucken zu lassen, will die Senatsbauverwaltung nun vorab und damit möglichst exklusiv die "Berliner Zeitung" mit den ermittelten Daten ortsüblicher Vergleichsmieten bedienen.Hintergrund der Aktion ist, daß der Senat Kosten sparen und den Mietspiegel nicht, wie vom Hauptausschuß des Abgeordnetenhauses beschlossen, gegen eine Gebühr von etwa 5 Mark an Mieter und Vermieter verkaufen will. Während sich der zuständige Staatssekretär Ulrich Arndt als Vertreter des urlaubsbedingt abwesenden Bausenators zwei Tage lang zu diesem Thema nicht sprechen ließ, teilte Klaus-Dieter Gröhler als Behördensprecher mit, daß sich die Berliner Zeitung selbst bei der Behörde gemeldet und angeboten habe, im Rahmen einer Beilage vermutlich Anfang August 300 000 Exemplare zu veröffentlichten.Darüberhinaus wolle sie allen Bezirksämtern im Ostteil der Stadt und Dienststellen der Bauverwaltung 100 000 Mietspiegel kostenlos zur Verfügung stellen. Gröhler sagte, daß diese Hefte gleichzeitig mit der Zeitungsveröffentlichung ausliegen werden, so daß niemand zum Kauf des Blattes gezwungen sei.Am selben Tag werde es auch eine Pressekonferenz der Bauverwaltung geben - natürlich erst nach der Veröffentlichung in der Berliner Zeitung. Der Behördensprecher betonte, daß die Aktion für die Verwaltung "keine Ausgaben und keine Einnahmen" bringt.Hätte man den Mietspiegel, wie bisher im Westteil, selbst hergestellt und vertrieben, wären von der Verwaltung rund 300 000 Mark zu zahlen gewesen.Es gebe im übrigen auch keinen Rechtsanspruch auf kostenlose Zusendung von amtlichen Veröffentlichungen. Von der Anzeigenabteilung der Berliner Zeitung hieß es, die Initiative sei von der Bauverwaltung ausgegangen.Sie habe nach Möglichkeiten einer Beilage gefragt. Bei den Verbänden stößt die geplante Vorgehensweise auf Ablehnung.Dieter Blümmel vom Verband der Haus- und Grundbesitzervereine reagierte gestern verärgert: "Das kann nicht eine Exklusivgeschichte sein, das müssen alle Zeitungen gleichzeitig haben!".Die Verbände seien an der Erstellung des Mietspiegels beteiligt, die Verwaltung besitze kein alleiniges Urheberrecht.Sie hätten bei der Befragung der Haushalte kaum abschätzbare finanzielle Leistungen erbracht und müßten selbstverständlich über die Art der Veröffentlichung vorher gefragt werden.Für die jetzige Lösung gebe es in der Arbeitsgruppe Mietspiegel jedenfalls keine Mehrheit, hieß es beim Verband.Das bestätigte auch Hartmann Vetter vom Mieterverein.In der Arbeitsgruppe habe man sich darauf verständigt, wie bisher beim West-Mietspiegel eine Pressekonferenz zu veranstalten und ein anzeigenfreies Heft allen Haushalten zur Verfügung zu stellen.Die Verwaltung habe dabei allerdings "herumgedruckst".Die jetzige Lösung komme überraschend.Ihm sei egal, wie der Senat seine Öffentlichkeitsarbeit gestalte, wenn der Mietspiegel nur alle Haushalte kostenlos erreiche."Es ist nun fraglich, ob das gewährleistet ist". Ursprünglich sollte der Mietspiegel, der nach dem Miethöhegesetz öffentlich bekanntgemacht werden muß und auch im Amtsblatt erscheint, zum 1.Juli vorgestellt werden; Behörden und Verbände müssen sich angeblich noch abstimmen.Der Mietspiegel-Arbeitskreis will am 25.Juli zu seiner letzten Sitzung zusammenkommen.Die Senatsverwaltung erwartet, daß die Daten Anfang August veröffentlichungsreif sind - zunächst für einen Teil der Presse.KOMMENTAR Amtliche Texte sind keine Handelsware Daß dem Senat finanziell das Wasser bis zum Halse steht, ist nichts Neues.Es wird also niemanden wirklich überraschen, wenn er neben der Bewag und der Gehag auch seine Rathäuser oder Schreibtische zu Geld machen sollte.Kein vernünftiger Mensch wäre aber, bisher, auf die Idee gekommen, daß der Bausenator seine Dienstblätter an den Meistbietenden verkaufen könnte.Der Einfall, das Erstgeburtsrecht am Mietspiegel im Tauschgeschäft - dafür Gratis-Druck von staatlichen Exemplaren - zu vergeben, mag ja auf den ersten naiven Blick nur wie ein Ausflug des Senats in die Welt der Sponsoren aussehen.Was der Einfall auch bedeutet, kann man sich mit der Vorstellung klarmachen, daß Gesetzestexte womöglich künftig exklusiv auf Bierflaschen oder Babywindeln veröffentlicht werden.Oder daß Gerichte ihre Urteile zunächst auf Hamburger-Packungen drucken, weil dafür die Kantine beliefert wird.Das ist: die Auslieferung von Rechtstexten an die Gesetze des freien Markts. Der Mietspiegel ist ein Geschöpf von Paragraph 2 des Bundesgesetzes "zur Regelung der Miethöhe".Bei Mieterhöhungen kann Bezug genommen werden auf eine Übersicht der Mietentgelte "in der Gemeinde", sofern diese Übersicht von der Gemeinde oder Interessenvertretern der Mietern und Vermietern "gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist." Kurz, es handelt sich um eine gesetzliche Institution.Eine Ware ist es nicht.In Berlin wird der Mietspiegel vom Bausenator im Dienstblatt veröffentlicht.Der Bausenator hat bekanntlich nicht das Recht, mit seinen amtlichen Veröffentlichungen zu handeln - selbst wenn er glaubte, in einer Bananenrepublik zu sein. Verfassungsrechtlich hat er natürlich auch nicht das Recht, seine Veröffentlichungen über Gegenleistungen exklusiv zu vergeben.Daß eine freie Presse für amtliche Informationen nicht zahlen muß - und nicht zahlt -, versteht sich von selbst.Mit reinem Gewissen kann der Senat den Mietspiegel also nur wie immer veröffentlichen: In der Öffentlichkeit.Seine Wohltäter mögen ihm anschließend drucken, was sie wollen.-pen

CHRISTIAN VAN LESSEN

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