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Berlin: Der Nutzen der Videokameras ist strittig

Nach den Terroranschlägen in London erhält die Debatte auch in Berlin wieder Auftrieb

Die Diskussion um die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen und in Bussen und Bahnen hat sich nach den Londoner Terroranschlägen zugespitzt. Die Berliner CDU ist für eine Ausweitung der Überwachung, und nun werden die Forderungen auch von Geschäftsleuten unterstützt: „So wie sich die Welt entwickelt, kann man die Videoüberwachung nur befürworten“, sagte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft City, Kurt Lehrke, dem Tagesspiegel. Geeignet seien „Orte mit starken Passantenfrequenzen“ wie der Hardenbergplatz am Bahnhof Zoo oder der Breitscheidplatz.

Bisher darf die Polizei zwar „gefährdete Objekte“ wie Botschaften oder jüdische Einrichtungen mit Kameras überwachen, nicht aber „gefährliche Orte“ mit hoher Kriminalität oder andere öffentliche Plätze. Ein Experte des Bundeskanzleramts urteilte, Berlin sei „bei der Videoüberwachung Schlusslicht in Deutschland“. Doch die Berliner SPD, die Grünen und die PDS halten mehr Technik für unnütz. Schließlich habe die starke Videoüberwachung in London die Anschläge nicht verhindert. „Wilde Datensammelei“ helfe nicht und würde „die Auswertungskapazitäten sprengen", sagte die Grünen-Fraktionschefin Sibyll Klotz. Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix hält einen flächendeckenden Einsatz von Kameras für unzulässig, wenn das Polizeigesetz nicht geändert werde.

Unterdessen will die BVG mit Dix am Montag über eine stärkere Videoüberwachung in den Bahnhöfen, U-Bahnen und Bussen verhandeln. Die Verkehrsbetriebe möchten die Zahl der bisher 850 eingesetzten Kameras deutlich erhöhen und Aufzeichnungen bis zu 72 Stunden lang speichern. Bisher zeichnet die BVG Kamerabilder in der Regel nicht auf. Mitarbeiter der Leitstelle können jedoch Aufnahmen starten, wenn sie Straftaten an den Monitoren beobachten. Außerdem lösen Fahrgäste, die den Alarmknopf einer Notrufsäule auf einem U-Bahnsteig drücken, eine Aufzeichnung aus.

Darüber hinaus gibt es Kameras in neueren Bussen und U-Bahnzügen. Hier hat die BVG erreicht, dass die Bilder für 24 Stunden aufgezeichnet werden dürfen – weil die Fahrer die Bilder nicht direkt sehen können und auch keine Übertragung an die Leitstelle möglich ist.

BVG-Sprecher Klaus Wazlak sagte, der Datenschutzbeauftragte habe vor dem geplanten Gespräch Kompromissbereitschaft hinsichtlich stärkerer Überwachung signalisiert. Allerdings hatte Dix gegenüber dem Tagesspiegel verlangt, die BVG müsse im Einzelfall nachweisen, wie hoch die Kriminalitätsbelastung auf bestimmten Bahnhöfen sei. Außerdem sei ein Datenschutzkonzept nötig, das die Löschung der Aufzeichnungen sicherstellt und den Zugriff unbefugter Personen ausschließt.

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