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Berlin: Der Strafverteidiger muss sich wegen Parteienverrats verantworten

Nur gut drei Monate seit seiner letzten Verurteilung steht der schlagzeilenträchtige Berliner Strafverteidiger Gerd Stübing seit gestern erneut vor Gericht. Dieses Mal muss er sich vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen des Vorwurfs des Parteienverrats verantworten.

Nur gut drei Monate seit seiner letzten Verurteilung steht der schlagzeilenträchtige Berliner Strafverteidiger Gerd Stübing seit gestern erneut vor Gericht. Dieses Mal muss er sich vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen des Vorwurfs des Parteienverrats verantworten. Laut Anklageschrift soll Stübing in den Jahren 1993 bis 1995 sowohl einen Drogendealer als auch einen der Abnehmer, die der Dealer preisgab, vertreten haben. Bei der Verteidigung des Abnehmers soll Stübing behauptet haben, das Geständnis des Dealers sei erlogen.

Stübing räumte vor Gericht ein, beide Angeklagten - und zwar in deutlichem zeitlichen Abstand - vertreten zu haben. Allerdings habe er sich zu dem Zeitpunkt, als der Abnehmer an ihn herantrat, an den vorhergegangenen Fall überhaupt nicht erinnern können. Zur Untermauerung verwies er auf sein katastrophales Namens- wie Personengedächtnis sowie auf die Schwierigkeit, arabische Namen auseinanderzuhalten: "Sowohl der Vorname Mohammed als auch der Nachname tauchen in meinem Büro in allen möglichen phonetischen Varianten auf." Außerdem habe er den Dealer Mohammed R. nur im Vorfeld des Prozesses vertreten.

Als sich abgezeichnet habe, dass dieser nicht zahlen könne, habe er die Akten nicht weiter gelesen. Tatsächlich fanden sich in der umfangreichen Akte R.s keinerlei Fingerabdrücke Stübings. Der gestrige Prozesstag war für den umtriebigen Strafverteidiger bereits der etwa 40., den er in der Rolle des Angeklagten erleben durfte. Von Januar bis Juli stand er als Randfigur in einem Autoschieber-Prozess vor Gericht. Stübing soll einem Mitglied der Bande geraten haben, unterzutauchen, sowie empfohlen haben, ein frisiertes Fahrzeug zur Seite zu schaffen. Am 12. Juli wurde er zu einer Geldstrafe von 100 000 Mark sowie eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Das nächste Verfahren - diesmal wegen Beleidigung einer Oberstaatsanwältin - folgte auf dem Fuße. Während des Prozesses hatte Stübing verkündet: "Ich habe noch nie einen dermaßen bescheuerten und beschissenen Prozess erlebt wie diesen."

jago

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