IN WENIGEN ZEILEN
Wohngeld für Untermieter
Auch wer nur als Untermieter in einer Wohnung wohnt, kann wohngeldberechtigt sein. Das gilt auch, wenn der Vermieter des Hauptmieters seine Zustimmung zur Untervermietung nicht erteilt hat. Das hat das Verwaltungsgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. Unerheblich sei auch, ob der Haupt- oder Untermietvertrag noch bestehe. Der Mieter einer Wohnung, der diese untervermietet habe und sie nicht selbst nutze, sei allerdings nicht wohngeldberechtigt, so das Gericht. fk
Keine Wurst am Pariser Platz
Der Imbissstand auf dem Pariser Platz am Brandenburger Tor muss weichen. Damit hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts gestern eine Klage der Betreiber auf eine unbefristete Verlängerung der Erlaubnis für den Stand nach dem 31. Oktober 2002 abgewiesen. Auf eine Verlängerung der Erlaubnis hätten die Kläger keinen Anspruch, hieß es im Urteil. Es stehe im Ermessen der Behörde, ob die Erlaubnis erteilt werde. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatte unter Hinweis auf die städtebauliche Situation am Brandenburger Tor die Genehmigung nicht verlängert. Das sei ein ausreichender Grund, so das Gericht (VG 1 A 39.02). fk
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