zum Hauptinhalt

DER VERHALTENSKODEX: Was Spendenwerber dürfen – und was nicht

WAS NICHT OKAY ISTDie Johanniter-Unfallhilfe, die Malteser, das Rote Kreuz und der Arbeiter-Samariter-Bund geben dazu Tipps in ihrem Verhaltenskodex: Werbegespräche sollen nicht aufdringlich oder aggressiv geführt werden. Schwächen von Menschen dürfen nicht ausgenutzt werden (Seh- oder Hörschwierigkeiten, Unerfahrenheit oder Sprachunkenntnis).

WAS NICHT OKAY IST

Die Johanniter-Unfallhilfe, die Malteser, das Rote Kreuz und der Arbeiter-Samariter-Bund geben dazu Tipps in ihrem Verhaltenskodex: Werbegespräche sollen nicht aufdringlich oder aggressiv geführt werden. Schwächen von Menschen dürfen nicht ausgenutzt werden (Seh- oder Hörschwierigkeiten, Unerfahrenheit oder Sprachunkenntnis). In Einrichtungen für Aussiedler und Obdachlose, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen darf nicht geworben werden. Die Mitarbeiter dürfen kein Bargeld, keine Schecks oder Sachspenden bei der Mitgliedergewinnung annehmen.

SO MUSS ES SEIN

Die Werber müssen ausdrücklich klarstellen, dass es nicht um einmalige Spenden, sondern um dauerhafte Unterstützung geht. Sie brauchen einen Werbebeauftragtenausweis. Dort, auf dem Namensschild oder dem Formular muss ein Hinweis stehen, dass es sich um kommerzielle Werbung handelt.

BESCHWERDESTELLE

Eine Spenderberatung gibt es beim DZI, Bernadottestraße 94, Tel. 839 0010, www.dzi.de dma

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false