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Justizia.

© Helmut Vogler

„Deutsche Taliban Mudschahedin“: Berliner gesteht Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung

Seine Reise ins afghanisch-pakistanische Grenzgebiet liegt zwölf Jahre zurück. Dort schloss sich der Angeklagte den Taliban an. Über die Zeit danach schweigt er.

Ein 31-Jähriger hat in Berlin vor Gericht gestanden, Mitglied der terroristischen Vereinigung „Deutsche Taliban Mudschahedin“ (DTM) gewesen zu sein. Er sei vor zwölf Jahren in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet gereist, um sich dort der Organisation anzuschließen, ließ der gebürtige Berliner am Montag über seinen Verteidiger zum Prozessauftakt vor dem Kammergericht erklären. Er sei damals „radikal und religiös-verblendet“ gewesen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie die Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor.

Der deutsche Staatsbürger räumte die Vorwürfe der Anklage ein. Zuvor hatte das Gericht eine Verständigung in Aussicht gestellt, die das Verfahren beschleunigen und die Strafe reduzieren könnte. Danach könnte der Angeklagte mit einer Strafe von maximal zwei Jahren rechnen, die auf Bewährung ausgesetzt würde.

Der Mann ließ über seinen Verteidiger erklären, er sei nicht besonders religiös aufgewachsen. Im Frühjahr 2007 habe er jedoch in Berlin Kontakt zu Salafisten bekommen. Er habe sich zunehmend fremd in Deutschland gefühlt. Im März 2010 sei er dann in das Grenzgebiet gereist und habe sich der DTM angeschlossen. Deren Ziel war es, die Streitkräfte der Nato-Mission anzugreifen und die afghanische Regierung zu beseitigen. „Ich wusste das alles“, hieß es in der Erklärung.

Nach seiner Aufnahme in die DTM habe er 500 Euro in die Gruppenkasse eingezahlt, wie es generell üblich gewesen sei. Dieses Geld sei unter anderem für die Beschaffung von Waffen, Munition und Propagandamittel verwendet worden. Er sei an der Waffe ausgebildet worden, hieß es in der Erklärung. An Kämpfen selbst habe der Angeklagte nicht teilgenommen.

„Es bleiben zehn Jahre, über die Sie bewusst nicht sprechen wollen“

Nach dem Tod des Anführers der DTM im April 2010 löste sich die Gruppe von Islamisten auf, deren Mitglieder in Deutschland aufwuchsen. Der Angeklagte blieb nach eigenen Angaben weiter in Pakistan; Details wollte er nicht nennen. „Es bleiben zehn Jahre, über die Sie bewusst nicht sprechen wollen“, stellte der Vorsitzende Richter Olaf Arnoldi fest.

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Im August 2020 war der Angeklagte zurück in Deutschland - und kam aufgrund eines Haftbefehls von 2013 in Untersuchungshaft. Nach etwa zwei Monaten wurde er gegen Auflagen vom weiteren Vollzug verschont. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft gibt es zwei weitere Ermittlungsverfahren gegen den 31-Jährigen. Im ersten Fall gehe es um die Zeit in Pakistan nach Auflösung der DTM. Es wird vermutet, dass er sich anderen Taliban-Gruppierungen anschloss. Danach soll er in einer anderen Krisenregion - möglicherweise Syrien - weiter aktiv gewesen sein.

Das Kammergericht hat zunächst fünf weitere Verhandlungstage bis zum 24. Januar geplant. Der Prozess soll an diesem Donnerstag fortgesetzt werden. (dpa)

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