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Rouzbeh Taheri, Sprecher der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen, steht vor einem Transparent.

© Gregor Fischer/dpa

Update Exklusiv

„Deutsche Wohnen & Co enteignen“: Aktivisten setzen Senatsinnenverwaltung ein Ultimatum

Ob das Enteignungs-Volksbegehren zulässig ist, wird seit acht Monaten geprüft. Zu lange, finden die Aktivisten und wollen den Senat unter Druck setzen.

Seit acht Monaten prüft die Senatsinnenverwaltung, ob das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ rechtlich zulässig ist.

Zu lange, finden die Aktivisten der Volksinitiative, die 77.001 Unterschriften für die „Vergesellschaftung“ von Firmen mit mehr als 3000 Wohnungen überreicht haben.

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Mit einem Aktionsplan wollen sie den Senat unter Druck setzen: In einem Eckpunkte-Papier sind dafür Plakate, E-Mails, Telefonanrufe vorgesehen. Die Aktivisten hatten auch Plakataktionen im Umfeld der Privatwohnungen von Innensenator Andreas Geisel und dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) erwogen, wie aus einer Mitschrift des „Plenumstreffens“ am 18. Februar hervorgeht, das dem Tagesspiegel vorliegt.

Ziel sei es, die „Blockade der SPD zu skandalisieren“. So nah an die Privatsphäre der beiden Politiker soll es nun doch nicht gehen, sagt Initiativen-Sprecher Rouzbeh Taheri.

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Allerdings wolle man Bürgersprechstunden und öffentliche Termine der Politiker stören, weil der Senat ja auch den Ablauf des Volksbegehrens störe, so Taheri. Es gebe keinen erkennbaren Grund, warum ein „simpler Verwaltungsakt“ so lange Zeit in Anspruch nehme.

Taheri vermutet dahinter politisches Taktieren und spricht von einer „Verhöhnung der direkten Demokratie“. Volksentscheide hätten „Verfassungsrang“, deshalb habe die Initiative der Verwaltung vor einiger Zeit eine Frist von drei Wochen gesetzt. Diese läuft am 3. März aus. Sollte vorher der Amtsentscheid zur Volksinitiative vorher kommen, wolle die Initiative auf die Störaktionen verzichten.

So könnte es kommen. Denn ein Sprecher von Innensenator Andreas Geisel sagte: „Wir haben die rechtliche Prüfung mittlerweile abgeschlossen und werden diese jetzt senatsintern abstimmen“. Den Vorwurf, dass die Prüfung verschleppt worden sein könnte, wies er zurück. „Grundsätzlich gilt für uns: Sorgfalt vor Schnelligkeit. Dies gilt umso mehr bei einer so komplexen Materie wie Enteignungen.“

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