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Das Bündnis will wegen stark gestiegener Mieten solche Unternehmen „vergesellschaften“, die mehr als 3000 Wohnungen besitzen.

© Monika Skolimowska/zb/dpa

Update

„Deutsche Wohnen & Co. enteignen": Enteignungs-Initiative klagt gegen Berliner Senat

Die Initiative will ein Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnungskonzerne durchführen. Der Senat muss es für zulässig erklären – das dauert ihr zu lange. 50 Miet-Aktivisten protestierten.

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Protestieren, aber dabei die Hygienevorschriften beachten, geht auch: Auf dem Mundschutz, den einige der 50 Miet-Aktivisten am Montag trugen, stand: „Gesundheit? Wohnraum? Keine Ware!“ Vor fast einem Jahr hatten sie deshalb mehr als 77000 Unterschriften eingereicht von Berlinern, die eine „Vergesellschaftung“ der Deutsche Wohnen sowie aller Firmen mit mehr als 3000 Wohnungen fordern. Ein beispielloser Eingriff in die soziale Marktwirtschaft, dessen rechtliche Prüfung der Senat seither „aufschiebt“. Eine Klage beim Verwaltungsgericht warfen die Aktivisten am Montag nun ein, öffentlichkeitswirksam von Protest begleitet.

„Der Senat betreibt politisches Schindluder mit dem in der Verfassung verankerten Recht auf Volksbegehren“, sagt der Sprecher der Initiative Moheb Shafaqyar. Diese „unwürdige Hinhaltetaktik“ müsse der Senat „sofort beenden“. Mit der Klage wolle die Initiative dies beenden. Rouzbeh Taheri, Mitbegründer der Initiative meint: „Das schädigt die direkte Demokratie, die einen Verfassungsrang hat.“

Lang andauernde Prüf- und Abwägungsprozesse haben Initiativen „aus dem Volk“ die politisch sonst gerne herbeigesehnte Partizipation schon oft schwer gemacht. Weil die Mühlen der Verwaltung langsam mahlen, hatte schon der Radvolksentscheid Klage eingereicht – erst dann reagierte der Senat mit einem Gesprächsangebot. 

Dieses soll auch im Fall von „DW enteignen“ im Raum stehen: Gerüchten zufolge gibt es einen Brief von drei Politikern der Regierungsfraktionen SPD, Linke und Grünen. Offiziell zugestellt ist dieser aber nicht. Und: Und: Müsste nicht eigentlich entweder die Verwaltung urteilen über die Rechtmäßigkeit oder der Senat selbst verhandeln?

In der rot-rot-grünen Koalition wird die Einreichung der Klage sehr kontrovers bewertet. Die SPD hat kein Verständnis dafür, während Grüne und Linke das Ansinnen nachvollziehen können.

Die Prüfung der Rechtmäßigkeit könne dauern

Die stellvertretende SPD–Landesvorsitzende und Wohnungspolitikerin, Iris Spranger, sagte, der Senat „prüft sehr genau die Rechtmäßigkeit des Volksbegehrens“. Das könne eben dauern.

Die stellvertretende SPD–Landesvorsitzende und Wohnungspolitikerin Iris Spranger.
Die stellvertretende SPD–Landesvorsitzende und Wohnungspolitikerin Iris Spranger.

© promo

Spranger erinnerte an den SPD-Landesparteitag im Oktober, auf dem die SPD sich gegen Enteignungen von Wohnungskonzernen ausgesprochen hatte. Spranger selbst hatte Enteignungen immer abgelehnt. „Wir ziehen das Vorkaufsrecht vor und nehmen sehr viel Geld in die Hand. Aber wir können nicht die ganze Stadt zurückkaufen wie es die Linke will.“

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Um Mieter von Wohnungen und Gewerbeimmobilien zu schützen, sei „der Mietendeckel wichtiger als Enteignungen“. Daran anknüpfend sei die Frage auch relevant, wer das überhaupt bezahlen könne. 

"Ich kann den Ärger der Initiative nachvollziehen"

Die Parteichefin der Linken, Katina Schubert, dagegen sagte: „Ich kann den Ärger der Initiative nachvollziehen. Wenn wir nicht Corona-Zeiten hätten, wäre die Überprüfung des Anliegens der Initiative wohl schon abgeschlossen.“ Schubert will nicht von „Verschleppung“ vonseiten der Innenverwaltung sprechen. 

Davon spricht aber die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen, Katrin Schmidberger: „Die Verschleppungstaktik der SPD ist nicht in Ordnung“. Die SPD solle konstruktiv sein. Dass die Initiative nach gut 300 Tagen des Wartens auf Prüfung nun Klage eingereicht habe, hält sie für „legitim“. Schmidberger ist der Meinung, dass das Volksbegehren rechtlich zulässig ist.

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In Berlin müsse der gesamte Wohnungsmarkt gemeinwohlorientiert umgebaut werden. Die Politik müsse die Initiative als „starkes Votum der Zivilgesellschaft“ ernst nehmen. Die Grünen hatten sich auf einem Kleinen Parteitag vor einem Jahr dafür ausgesprochen, die Initiative zu unterstützen. Allerdings werben sie nicht für eine aktive Unterstützung des Volksbegehrens, wie sie die Linke propagiert.

Gespräche mit der Initiative führen

Schmidberger und Schubert fordern Gespräche mit der Initiative, um über die Ausgestaltung eines Gesetzes zur Vergesellschaftung zu sprechen. Dass mit der Initiative gesprochen werden müsse, war auch Ergebnis eines Koalitionsausschusses Ende Februar. Ein Einladungsschreiben soll bereits verfasst worden sein. Allerdings hat es bisher nicht die Initiative erreicht.

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Ein Mitarbeiter der Initiative „Mehr Demokratie!“ sagte am Montag bei der Kundgebung zum Einwurf der Klage, dass die Prüfung von Volksbegehren durchschnittlich 342 Tage dauerten. „Das ist total absurd“, sagt Moheb Shafaqyar vom Volksbegehren „DW enteignen“. Noch bevor überhaupt die Unterschriften eingereicht worden waren, vor rund einem Jahr, hätten bereits Stellungnahmen namhafter Verfassungsrechtler die Zulässigkeit des Begehrens bestätigt.

Auch wenn der Senat zu einem anderen Ergebnis komme – „unser Anspruch ist doch nur, dass man hier mal zu einem Ende kommt. Wobei für die Zukunft der direkten Demokratie eine Handreichung des Verwaltungsgerichts für den Senat zur Befristung der rechtlichen Prüfungen durchaus wünschenswert sei.

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