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Berlin: Diagnosen nicht "unprofessionell und politisch motiviert".

Der Polizeiärztliche Dienst hat die Kritik des Behandlungszentrums für Folteropfer (BZFO) zurückgewiesen. Das Behandlungszentrum hatte in einem Gutachten belegt, dass Polizeiärzte von Abschiebung bedrohte Bürgerkriegsflüchtlinge oft auch dann für "reisefähig" erklärten, wenn ihnen zuvor von niedergelassenen Ärzten eine Traumatisierung attestiert worden war.

Der Polizeiärztliche Dienst hat die Kritik des Behandlungszentrums für Folteropfer (BZFO) zurückgewiesen. Das Behandlungszentrum hatte in einem Gutachten belegt, dass Polizeiärzte von Abschiebung bedrohte Bürgerkriegsflüchtlinge oft auch dann für "reisefähig" erklärten, wenn ihnen zuvor von niedergelassenen Ärzten eine Traumatisierung attestiert worden war. Der Polizeiärztliche Dienst (PÄD) wehrt sich gegen den Vorwurf des BZFO, seine Diagnosen seien "unprofessionell und politisch motiviert". Die Polizeiärzte seien ausschließlich dem ärztlichen Gewissen und der medizinischen Fachkunde verpflichtet, teilte der PÄD mit.

Die Ärztekammer hat unterdessen die Innenverwaltung als Aufsichtsbehörde des PÄD aufgefordert, traumatisierte Flüchtlinge nicht länger zwangsweise durch Polizeiärzte untersuchen zu lassen. Wie berichtet, erkennt die Verwaltung Gutachten niedergelassener Ärzte grundsätzlich nicht an und lässt sie seit einem Jahr vom PÄD überprüfen. Die Ärztekammer verwahrt sich gegen den Vorwurf, Berliner Ärzte würden "Gefälligkeitsgutachten" erstellen. Die systematische Überprüfung durch den PÄD sei ein "pauschaler Angriff auf die Kompetenz und Glaubwürdigkeit der Ärzteschaft".

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