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Berlin: Die 34. Nacht vor der Wahl - Regeln für Obdachlose

Kein Zuhause, keine feste Adresse - wo wählt einer, der in Berlin auf Trebe ist? Auch daran hat das Statistische Landesamt gedacht, als es die Wahl vorbereitete.

Kein Zuhause, keine feste Adresse - wo wählt einer, der in Berlin auf Trebe ist? Auch daran hat das Statistische Landesamt gedacht, als es die Wahl vorbereitete. Die Behörde musste allerdings keine neuen Ideen entwickeln, damit Berlins etwa 6000 Obdachlose ihre Kreuzchen machen können. Sie griff auf eine Regelung zurück, die man schon für die letzten beiden Wahlen in Berlin ausgetüftelt hatte.

Entscheidend ist die so genannte "Stichnacht". Wo hat der Wohnsitzlose in der 34. zur 35. Nacht vor dem Wahltermin geschlafen? Ob im Hinterhof, auf der Parkbank oder im Heim, ist egal: Hauptsache, er weiß den Bezirk. Dort kann er dann einen "Antrag auf Eintragung ins Wahlverzeichnis" stellen und bekommt ein Wahllokal des jeweiligen Bezirks zugewiesen. Allerdings: Auf Treu und Glauben verlässt sich die Behörde auch bei dieser Angelegenheit nicht. Die Obdachlosen müssen eidesstattlich versichern, dass sie ihr provisorisches Lager zum maßgeblichen Termin - es war diesmal die Nacht vom 16. zum 17. September - wirklich am angegebenen Ort aufgeschlagen haben.

Zuvor ließ das Wahlamt 1000 Info-Flugblätter über Obdachloseninitiativen verteilen. Aber das Interesse blieb dennoch gering: Etwa 50 Wohnsitzlose gingen wählen.

CS

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