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Berlin: Die aktuelle Frage: Kann eine Beschwerde Wahlen verhindern?

Ein Berliner hat gegen die Selbstauflösung des Abgeordnetenhauses Verfassungsbeschwerde eingelegt. Er will Neuwahlen verhindern und erreichen, dass die Wahlperiode ganz normal zu Ende geführt wird.

Ein Berliner hat gegen die Selbstauflösung des Abgeordnetenhauses Verfassungsbeschwerde eingelegt. Er will Neuwahlen verhindern und erreichen, dass die Wahlperiode ganz normal zu Ende geführt wird. Über die Erfolgsaussichten sprach Fatina Keilani mit Rechtsprofessor Christian Pestalozza von der Freien Universität.

Wer Verfassungsbeschwerde erhebt, muss geltend machen, in einem Verfassungsrecht verletzt zu sein. Welches Recht macht der Beschwerdeführer eigentlich geltend?

Er nennt kein solches Recht. Ich nehme an, dass er das vermeidet, weil ihm seine Berater davon abgeraten haben. Es ist auch schwierig, hier ein Recht zu konstruieren.

Ist das Vorhaben aussichtslos?

Ja. Es ließe sich zwar eine Konstruktion denken: Es ist ja nicht erforderlich, dass nur Grundrechte im engeren Sinne wie etwa das Eigentumsrecht oder die Religionsfreiheit geltend gemacht werden. Sondern man könnte auch daran denken, dass die Verletzung politischer Rechte für eine Beschwerde ausreicht - etwa des Wahlrechts.

Aber?

Das Wahlrecht kann nicht verletzt sein, weil unsere Verfassung die Möglichkeit der Parlamentsauflösung ausdrücklich vorsieht - und zwar ohne Bedingungen. Im Grundgesetz ist das anders, aber das macht nichts, denn das Grundgesetz erlaubt es den Ländern, eigene Regelungen zu treffen, solange demokratische Grundsätze gewahrt sind.

Wie lautet Ihr Fazit?

Es könnte sein, dass der Beschwerdeführer enttäuscht ist, weil er laut Verfassung für fünf Jahre gewählt hat, und nun soll es schon nach zwei Jahren vorbei sein. Die Frage wäre also, ob das Wahlrecht auch die Dauer des Mandats umfasst. Um das prüfen zu lassen, hätte es aber näher gelegen, dass ein Abgeordneter im Wege des Organstreits vorgeht. Aber auch das hätte scheitern müssen.

Wer Verfassungsbeschwerde erhebt[muss geltend mac]

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