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Berlin: Die Bankgesellschaft zahlt nicht

Gekündigte Manager müssen Anwaltskosten selbst tragen – einer klagt jetzt

Der einstige Topmanager der Berlin Hyp sieht es nicht ein. Erst hat er durch den Bankenskandal seinen Job verloren, dann wird er in einen Prozess nach dem anderen gezwungen – und muss jetzt auch noch ein Darlehen für die anfallenden Verteidigerkosten aufnehmen. Vierzehn ehemaligen Bankmanagern wirft der Staatsanwalt Untreue im besonders schwerem Fall vor. Einer von ihnen hat nun die Bankgesellschaft Berlin auf Erstattung der Verteidigerkosten verklagt. „Der Termin ist für den 28. Juli angesetzt“, bestätigt eine Gerichtssprecherin.

Die Bankgesellschaft denkt gar nicht daran, ihrem ehemaligen Mitarbeiter die Kosten zu erstatten – selbst, wenn er damals als Vorstand im Auftrag der Bank tätig war. Man pflege eine klare Position, sagt Sprecherin Christine Peters. „Bei ehemaligen Verantwortlichen, gegen die der Konzern Schadensersatzansprüche geltend gemacht hat oder die wegen Pflichtverletzung gekündigt worden sind, ist die Bank nicht bereit, die Verteidigerkosten zu übernehmen.“

Was auf den betreffenden Bank-Manager alles zutreffen dürfte: Er ist nach dem Bankenskandal entlassen worden und hat gegen seinen Rausschmiss vor dem Arbeitsgericht vergeblich protestiert.

Tatsächlich erhoffte sich die Bankgesellschaft einst von genau diesem Ex-Mitarbeiter eine satte Geldsumme. Nach dem Bankenskandal hatte das Geldhaus ihn und drei weitere frühere Topmanager – darunter auch Klaus Landowsky – auf fünf Millionen Euro Schadensersatz verklagt. Die zur Bankgesellschaft gehörende Berlin Hyp hatte den Vorständen vorgeworfen, im Zusammenhang mit der Vergabe von Krediten an die Immobilienfirma Aubis ihre Pflichten verletzt zu haben. Als die Aubis in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet, übernahm die Bank die Immobilien und musste erst Kredite in Millionenhöhe – und schließlich auch ihre Hoffnung auf Schadensersatz abschreiben. Dennoch: „Bei der Kreditvergabe lag keine Pflichtverletzung vor“, urteilte das Kammergericht im vergangenen März. Die Berlin Hyp musste nach Anordnung des Gerichts für die Kosten des Verfahrens – also auch für die Anwaltsgebühren – aufkommen.

Es war der Tag, an dem die Verteidiger der 14 angeklagten Ex-Manager ihren Mandanten empfahlen, schon einmal den Sekt kalt zu stellen. Denn die meisten Juristen zeigten sich sicher: Nach diesem Urteil werde das Berliner Landgericht die Untreue-Anklage bestimmt nicht zulassen. Im Mai eröffnete die Strafkammer dann doch das Hauptverfahren.

Die Kostenuhr der Verteidiger läuft. Beim Strafprozess wird im Schnitt jeder Angeklagte von zwei Verteidigern – je einem Zivil- und ein Strafrechtsexperten – vertreten. Fast alle Beschuldigten rechnen bis zum Ende des Strafprozesses – je nach Länge des Verfahrens – mit Kosten von rund 200 000 Euro. Am 29. Juli, also einen Tag nach dem zu entscheidenden Kostenstreit, beginnt der Prozess im Moabiter Strafgericht. Abgesehen von der Weihnachtspause müssen die Beschuldigten bis Mitte Februar mittwochs und freitags auf der Anklagebank Platz nehmen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Managern vor, für die Vergabe unzureichend gesicherter Kredite von rund 470 Millionen Mark an Aubis verantwortlich zu sein. Dem Vermögen der Berlin Hyp sei eine Gefährdung von 153 Millionen D-Mark entstanden. Es wird der wohl größte Wirtschaftsprozess der deutschen Nachkriegsgeschichte.

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