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Am Sonntag stimmen die Bürger über den Volksentscheid ab.

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Die Bürger stimmen ab: Die Ziele: Worum es beim Volksentscheid geht

Der Gesetzestext zum Volksentscheid des Berliner Energietisches am Sonntag umfasst elf Seiten Text - doch im Wesentlichen sind es vier Ziele, die die Initiative verfolgt. Hier erläutern wir das Für und Wider dieser Punkte.

In den Briefen der Landeswahlleiterin zum Volksentscheid steckt neben der Abstimmungskarte ein kleines Heft. Elf von 30 Seiten füllt der Text des Gesetzes, über das die Bürger an diesem Sonntag abstimmen können. Ein Fall für Spezialisten – und ein Grund, dass die wesentlichen Ziele vorn im Heft noch einmal in vier Stichpunkten erklärt werden. Diese Kurzversion hat nach eigener Auskunft die Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin formuliert – „in Abstimmung mit allen Beteiligten“, also der Initiative Berliner Energietisch als Trägerin des Volksbegehrens sowie mit Senat und Abgeordnetenhaus. Allerdings sind die vier Punkte so knapp beschrieben, dass sie hier etwas näher erklärt werden sollen.

"Errichtung von Stadtwerken als Anstalt öffentlichen Rechts, um Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen und Energieeinsparmöglichkeiten zu nutzen."

Diese Forderung hat der Senat formal erfüllt, indem er die Gründung eines Stadtwerks unter dem Dach der – nun wieder komplett landeseigenen – Berliner Wasserbetriebe beschlossen hat. Allerdings existiert dieser Stromversorger vorerst nur auf dem Papier und wird auch nicht so bald durchstarten können, weil die Koalition im nächsten Jahr nur 1,5 Millionen Euro darin investieren will. Ein Ja zum Volksentscheid würde den Druck auf die Landespolitiker erhöhen, das neue Unternehmen so auszustatten, dass es nennenswerte Kapazitäten aufbauen und Kunden erschließen kann. Bisher steht Berlin als Produzent von Ökostrom im Bundesvergleich schlecht da, was sowohl an den begrenzten Möglichkeiten der Großstadt als auch am fehlenden politischen Willen liegt. Gut möglich, dass ein erfolgreicher Volksentscheid der Verwaltung Beine macht.

"Errichtung einer Netzgesellschaft als Anstalt öffentlichen Rechts mit dem Ziel, die Stromnetze zum 1.1.2015 zu übernehmen."

Auch diese Netzgesellschaft gibt es schon. Hier kommt der Volksentscheid zu einem ungünstigen Termin, weil das Verfahren für die Neuvergabe des Stromnetzbetriebs ab 2015 bereits läuft – nach den strengen Regeln des diskriminierungsfreien Wettbewerbs. Das Land hat kein Vorkaufsrecht. Zuständig fürs Vergabeverfahren ist die Senatsverwaltung für Finanzen, die formal null Spielraum hat. Im Umfeld des Energietischs wird allerdings gemunkelt, dass es zumindest kleine Stellschräubchen geben dürfte, um politische Präferenzen in die Bewertung einfließen zu lassen. Populäre Kriterien nach dem Motto „Der Gewinn soll in der Stadt bleiben“ zählen aber nicht.

"Entgegenwirken von Energiearmut." (Energiearmut ist der mangelnde Zugang zu bezahlbaren Energiedienstleistungen).

Als „zentrales Geschäftsziel“ ihres Stadtwerks nennen die Initiatoren des Entscheids, den Energieverbrauch zu senken. Einkommensschwache Haushalte sollen bei der Anschaffung sparsamer Geräte unterstützt werden. Ein ermäßigter Stromtarif für Arme gilt als rechtlich problematisch und wird deshalb nicht ausdrücklich gefordert. Säumige Zahler sollen so weit wie irgend möglich vor Zwangsabschaltungen bewahrt werden. Das sind wichtige Aspekte gerade in Berlin – aber es sind auch Hürden für die Wirtschaftlichkeit des Stadtwerks, die vor allem die CDU unbedingt sicherstellen will. Die neben dem Stadtwerk geplante kommunale Netzgesellschaft hätte auf die Preise ohnehin keinen Einfluss: Ihr Tarifsystem ist staatlich detailliert vorgegeben.

"Schaffung von demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten durch Direktwahl des Verwaltungsrats, Initiativrecht und Versammlungen."

Der Verwaltungsrat soll nicht komplett direkt gewählt, sondern durch sechs direkt gewählte Bürgervertreter ergänzt werden. Diesen Vertretern stehen zwei Senatoren oder Staatssekretäre und sieben Arbeitnehmervertreter gegenüber. So wären bei Entscheidungen wechselnde Mehrheiten möglich (z.B. 6+2 gegen 7 oder 7+6 gegen 2), vergleichbar einem Parlament mit drei Fraktionen, von denen keine allein die absolute Mehrheit hat. Der Senat sieht darin die Gefahr, dass der Verwaltungsrat eigenmächtige (Fehl-)Entscheidungen treffen könnte, deren finanzielle Folgen das Land dann ausbaden müsste. Selbst die Opposition aus Grünen, Linken und Piraten, die die Initiative durchweg unterstützt, sieht diesen Punkt kritisch. Allerdings gibt es anderswo längst kompetente Energiegenossenschaften von Bürgern. Da der Verwaltungsrat nach den Vorstellungen des Energietischs öffentlich tagen soll, wäre das Stadtwerk maximal transparent – und müsste den Bürgern vermitteln, warum ihr Strom trotz sinkender Großhandelspreise immer teurer wird. Oder eben die Preise senken.

Auf unser Themenseite finden Sie weitere Fakten und Hintergrundinformationen zum Volksentscheid Energie.

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