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Berlin: Die ersten zwei Mitarbeiter der Bankgesellschaft sind verurteilt

Im ersten Prozess im Zusammenhang mit der Affäre um die Bankgesellschaft Berlin sind zwei ehemalige Mitarbeiter am Dienstag vor dem Landgericht zu Bewährungsstrafen von jeweils 11 Monaten verurteilt worden. Der 33-jährige Andreas N.

Im ersten Prozess im Zusammenhang mit der Affäre um die Bankgesellschaft Berlin sind zwei ehemalige Mitarbeiter am Dienstag vor dem Landgericht zu Bewährungsstrafen von jeweils 11 Monaten verurteilt worden. Der 33-jährige Andreas N., der als eine Art Strohmann eines Immobilienfonds des Geldhauses fungiert hatte, räumte ein, sich der Untreue und Erpressung schuldig gemacht zu haben. Er hatte mit dem mitangeklagten 43-jährigen Rechtsanwalt Stefan D. einen Beratervertrag über 9,6 Millionen Mark abgeschlossen. Der Richter sprach die Angeklagten auch der versuchten gemeinschaftlichen Erpressung schuldig, weil sie die Millionen-Forderung unter Androhung der Zwangsvollstreckung eintreiben wollten. Das milde Urteil sei Ergebnis einer "Verständigung" von Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Gericht.

Zum Thema Online Spezial: Die Krise der Bankgesellschaft Berlin Der Verteidiger des angeklagten Rechtsanwaltes sagte, er habe erwogen, das Verfahren auszufechten. Die Zustimmung zum "Deal" sei deshalb erfolgt, weil das Strafmaß niedrig ausfalle und der Angeklagte so seine Zulassung als Rechtsanwalt wohl behalten könne. Er wehrte sich gegen die Vermutung, dem umstrittenen Millionen-Vertrag hätten keine Leistungen gegenübergestanden. Hintergrund: Die Bankgesellschaft musste auf Drängen der Bankenaufsicht wegen ihrer Fonds-Risiken mehr als zwei Milliarden Mark zur Seite legen. Dennoch glauben Kritiker weiter, dass die Fondsrisiken nicht vollständig erfasst und daher nicht ausreichend abgedeckt sind. Auch der angeklagte Anwalt sollte Fonds-Risiken ermitteln. Stattdessen muss er nun 80 000 Mark Anwaltskosten der Bank übernehmen.

Zufrieden mit dem Urteil dürften Fonds und Bank auch sein, weil der Deal "striktes Stillschweigen der Angeklagten über wirtschaftliche Verhältnisse im Fonds" vorsieht. Hinter den Kulissen rumorte es: "Die Bank hat das Schweigen erkauft." Der Staatsanwalt sieht dies anders: Der Strohmann habe zwar geschäftsführende Tätigkeiten wahrnehmen dürfen, doch bei besonderen "Maßnahmen" das Einverständnis der Gesellschafter einholen müssen. Dies tat er nicht, bevor er die Fonds-Prüfung in Auftrag gab. Die Verträge seien "sittenwidrig", und weil die Angeklagten die Millionen mit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens eintreiben wollten, hätten sie sich der Erpressung schuldig gemacht.

Die Prozesslawine rollt

Das Urteil vom Dienstag war der Auftakt zu einer Reihe von Prozessen in Folge der Affäre um die Bankgesellschaft. Weitere 39 Ermittlungsverfahren sind bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Hans-Jürgen Dorsch, Generalstaatsanwalt beim Landgericht, sagte dem Tagesspiegel, er rechne damit, bis Ende 2002 alle Verfahren abschließen zu können. Er dämpfte Erwartungen, die Ermittler könnten die politisch brisante Frage der Korruption beantworten. Es gebe derzeit keine Beweise dafür, dass der Ex-CDU-Fraktionschef und frühere Chef der Bankgesellschaftstocher Berlin-Hyp, Klaus Landowsky, Kredite an die Firma Aubis von Spenden abhängig gemacht hatte. Gegen ihn werde aber wie gegen Bankchef Wolfgang Rupf weiter ermittelt. Neben der dubiosen Kreditvergabe an die Firma der CDU-Spender Klaus Wienhold und Christian Neuling gehen die Ermittler dem Verdacht der Untreue gegen Banker nach, weil diese einigen politischen und wirtschaftlichen Spitzenkräften Fonds zu angeblich bevorzugten Konditionen angeboten haben sollen. Ein dritter Ermittlungsschwerpunkt richtet sich gegen Aubis-Manager und Banker wegen des Verdachts, Gelder zweckentfremdet oder veruntreut zu haben.

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