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Berlin: Die halbierte Familie

1995 kamen die Ristics aus Bosnien hierher. Jetzt wurden der Vater und eine Tochter abgeschoben. Der Ausländerbeauftragte findet das „entwürdigend“

Die Mädchen hatten Pläne, es lief gut in der Schule. Und sie waren beliebt. Tanja, die jüngere, wollte später mal Abitur machen. Sanja, die ältere, hatte ihre Mittlere Reife, sie wollte eine Ausbildung anfangen. Und dann wurden die Ristics verhaftet, als sie ihre Aufenthaltsduldung verlängern lassen wollten. Das war am Dienstag. Inzwischen sind Zoran Ristic, 42, und die 16-jährige Sanja nach Bosnien-Herzegowina abgeschoben worden. Nach fast zehn Jahren in Berlin – die Ristics waren 1995 als Bürgerkriegsflüchtlinge hierher gekommen.

Was aus Tanja, 13, und ihrer Mutter Milica, 38, wird, ist offen. Am Mittwoch sollen sie in ein Auffanglager bei Köln gebracht werden und dort auf das Ergebnis ihres Asylantrags warten. Den hat ihr Anwalt gestellt, um eine sofortige Ausweisung zu verhindern. „Es kann aber sein, dass wir aufgeben“, sagt Alain Lingnau. „Wir werden das am Montag besprechen.“ Vor allem die Mutter sei psychisch nicht in der Lage, ein zweites Mal ihre Heimat aufzugeben und von ihrer Familie getrennt zu sein.

Die Lehrer an der Fritz-Karsen-Schule in Neukölln glauben, dass die Ausweisung die Mädchen hart treffen wird. „Beide waren gute Schülerinnen und gut integriert. Jetzt sollen sie zurück in ein Land, an das sie kaum Erinnerungen haben“, sagt etwa Mechthild Niesen-Bolm. Sie gab Unterricht in jener achten Klasse, aus der zwei Polizisten am Dienstagmorgen Tanja holten. Lilliana Jacobi, eine Freundin der Familie, sieht es ähnlich: „Sanja und Tanja sind in Berlin aufgewachsen wie Berlinerinnen. Was sollen sie in einem Dorf, in dem sie außer ihren Großeltern niemanden kennen? Es gibt dort keine jungen Menschen. Und sie können die Landessprache kaum.“

Wieder einmal habe die Ausländerbehörde ohne Rücksicht auf die Situation der Betroffenen Tatsachen geschaffen, sagt Jens-Uwe Thomas vom Berliner Flüchtingsrat. Diese Kritik weist Henrike Morgenstern, Sprecherin der Senatsinnenverwaltung, zurück: „Es ist menschlich verständlich, wenn eine Familie in solch einem Fall in Deutschland bleiben will.“ Dann verweist sie auf ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts aus dem vergangenen November. Die Familie habe versucht, juristisch ein Aufenthaltsrecht für die Mutter durchzusetzen. Das Gericht habe die Klage abgewiesen. „Die Richter haben damals keine Traumatisierung festgestellt. Und es wurden daraufhin keine Rechtsmittel eingelegt.“ Die Folge: Das Urteil wurde rechtskräftig. Berlins Migrationsbeauftragter Günter Piening sagt, das Vorgehen der Ausländerbehörde sei rechtlich korrekt. „Aber eine rein juristische Sicht ist für alle Seiten entwürdigend.“ Mitte der Neunziger, als der Bürgerkrieg im ehemaligen Jugoslawien eskalierte, seien 40000 Flüchtlinge aus diesem Gebiet in Berlin gewesen. „Heute geht es um 1800 Fälle, die noch entschieden werden müssen.“ Alle diese Menschen seien traumatisiert, „sie alle haben Gutachten von anerkannten Fachleuten.“ Ob ihnen die Härtefall-Regelung des neuen Zuwanderungsgesetzes nutzen wird, das ab kommendem Jahr gilt? Für Zoran und Sanja Ristic ist das eine akademische Diskussion. Ihr Anwalt jedenfalls hält es für „unwahrscheinlich“, dass bald wieder die komplette Familie in Berlin wohnt.

Marc Neller

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