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Berlin: Die Justiz arbeitet für den Papierkorb

Pro und Contra: Cannabis freigeben? Schon jetzt werden die meisten Prozesse eingestellt – nach langen Ermittlungen

Berlin könnte durch eine neue Cannabis-Regelung viel Geld sparen, meint der Bernauer Amtsrichter Andreas Müller. „Das würde zu einer großen Entlastung der Justiz führen.“ Derzeit wird im Abgeordnetenhaus diskutiert, die Strafverfolgungsgrenze für den Besitz von Cannabis auf 15 Gramm anzuheben. Bis auf die CDU-Fraktion haben sich alle Parteien für einen von der FDP initiierten Antrag ausgesprochen. Amtsrichter Müller, der sich seit Jahren für eine bundeseinheitliche Regelung einsetzt, beurteilt das Berliner Vorhaben „justizpolitisch und gesundheitspolitisch“ als „gut und richtig“. Staatsanwälte und Richter würden viel zu viel ihrer Zeit mit der Behandlung von Cannabis-Bagatell-Delikten verbringen. „Da wird Personal für etwas aufgewendet, das man dringend woanders in der Berliner Justiz benötigt“, sagt der Amtsrichter. Und zwar für die Bekämpfung der Alltags- und Gewaltkriminalität sowie der harten Drogen.

In Berlin hingen im letzten Jahr 6801 von 12878 Rauschgiftdelikten mit Cannabis zusammen. Bei 35 Prozent aller Drogendelikte wurde das Verfahren eingestellt. Hohe Kosten seien aber trotzdem entstanden, sagt der 42-Jährige, weil vor der Einstellung erst einmal viel Arbeit investiert wird: bei der Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Bundesweit, schätzt Müller, werde wegen Cannabis-Delikten die Arbeitskraft von 400 Staatsanwälten vergeudet, davon etwa 15 in der Hauptstadt. „Das kostet den Staat viele Millionen.“

Doch was würde passieren, wenn die Strafverfolgungsgrenze für den Besitz von Cannabis angehoben würde? „Je höher man die Grenze setzt, desto höher die Ersparnis“, ist sich der Bernauer Amtsrichter sicher. Staatsanwälte hätten geringere Bearbeitungszeiten, die Richter müssten sich meist gar nicht mehr mit den Bagatellfällen beschäftigen. Für die Polizisten bliebe dagegen alles beim Alten. „Die Polizei muss verfolgen“, sagt Müller, das sei im Bundesgesetz so vorgesehen. Egal, ob sie jemanden mit zwei, sechs oder 30 Gramm Haschisch erwischt. Schließlich ist der Besitz von Cannabis bundesgesetzlich ein Straftatsbestand, nur von der Strafverfolgung soll bei geringen Mengen zum Eigenkonsum abgesehen werden. Die Höhe dieser Menge liegt dabei im Ermessen der Länder. Andreas Müller hat als Folge dieser Gesetzgebung ein „Frustrationspotenzial bei der Polizei“ in Sachen Cannabis festgestellt: „Die arbeiten für den Papierkorb“.

Das Problem der Polizei kann der Berliner Senat allerdings nicht lösen. Hier ist der Bund gefragt. „Der Gesetzgeber müsste verfügen, dass ein Besitz von Haschisch bis zu sechs Gramm nicht strafbar ist“, erklärt der Richter. Erst dann würden auch die Polizisten entlastet. Außerdem verstoße das Cannabisverbot nach seiner Meinung ohnehin gegen die Verfassung. Der Amtsrichter klagt deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht. „Die Cannabiskriminalisierung ist verfassungswidrig, weil es gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip und den Gleichheitsgrundsatz verstößt“, sagt er. „Die Bundesländer haben keine einheitliche Regelung.“ Es könne nicht sein, dass jemand in Brandenburg für einen Besitz von drei Gramm Haschisch vor Gericht landet, in Berlin dagegen nicht.

Viola Volland

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