zum Hauptinhalt

Berlin: Die Klage in Karlsruhe – eine Schicksalsfrage

Das Verfassungsgericht muss Berlin harte Vorgaben machen

Von Helmut Seitz Nach Lage der Dinge wird das Bundesverfassungsgericht in den nächsten Wochen die Verhandlung über die Haushaltsnotlagenklage des Landes Berlin aufnehmen. Das Ergebnis dieses Verfahrens ist für Berlin, die bundesstaatliche Gemeinschaft und den Steuerzahler eine Schicksalsfrage. Berlin erwartet eine erhebliche Erleichterung von der Schuldenlast, die das Land in den wenigen Jahren seit der Wende aufgebaut hat. Sollte Berlin Erfolg haben, also eine Teilentschuldung durch den Bund zugesprochen bekommen, ist das Land aber keineswegs auf Dauer saniert.

Hierzu wäre es erforderlich, dass in Berlin politisch-institutionelle Mechanismen geschaffen werden, die einen Rückfall in die Schuldenmacherei weitgehend unmöglich machen. Finanzsenator Thilo Sarrazin ist unzweifelhaft ein glaubwürdiger Mann, aber was droht Berlin in längerer Frist? Das Land muss Schutzmechanismen installieren, damit sich die Senatspolitik zukünftig an dem orientiert, was nachhaltig finanzierbar ist.

Da der Steuerzahler eine verfehlte Politik zu bezahlen hat, muss dieser glaubhaft geschützt werden. Das wäre letztendlich nur durch eine Verfassungsänderung erreichbar. Der Art. 87 Abs. 2 der Berliner Verfassung, der den Spielraum für die Kreditfinanzierung im Haushalt beengt, ist durch eine härtere Fassung zu ersetzen. Zum Beispiel sollte das Ausgabenwachstum auf die Wachstumsrate der Einnahmen begrenzt und das Überschreiten dieser Grenze verboten werden, bis ein ausgeglichener Haushalt erreicht ist. Außerdem sollten die Eckdaten der schon beschlossenen und der noch einzugehenden „Eigenanstrengungs-Zusagen“ des Senats in die Verfassung geschrieben werden.

Damit würde der Missbrauch der Entschuldungshilfen unmöglich gemacht. Ein solcher Missbrauch liegt vor, wenn die gesparten Zinsausgaben zur Finanzierung anderer Ausgabenwünsche verwendet werden. Auch sollte Sarrazins Vorschlag, die Bezahlung von Senatoren vom Finanzierungssaldo abhängig zu machen, in einem Selbstbindungsprogramm festgeschrieben werden. 25 Prozent der Bezüge der Politiker (Senatoren, Staatssekretäre, Bezirksbürgermeister, Abgeordnete) sollten von der Höhe des Finanzierungssaldos im Haushalt – in Relation zum Länderdurchschnitt – abhängen.

Als das Bundesverfassungsgericht 1992 sein „Haushaltsnotlagenurteil“ in Sachen Bremen und Saarland fällte, sprach es beiden Ländern nicht nur Hilfestellung zu, sondern verband damit die Forderung nach verbindlichen Regelungen, die künftige Fälle von Haushaltsnotlagen weitgehend unmöglich machen. Im Gewirr von Eitelkeiten und falscher Rücksichtnahme versäumte es die Politik, dies umzusetzen. Noch schlimmer: Die Solidargemeinschaft schaute zu, wie Berlin infolge schwerwiegender Fehleinschätzungen der vereinigungsbedingten Lasten und des finanzpolitischen Versagens der Diepgen-Regierung in die Katastrophe schlitterte. Genauso tatenlos wird hingenommen, dass sich Sachsen-Anhalt binnen weniger Jahre zum höchst verschuldeten Flächenland abwirtschaftet.

Nun liegt das Kind tief im Brunnen und es gilt Lösungen zu finden, die nicht nur helfen, es wieder aus dem Brunnen zu ziehen. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass nicht erneut jemand in den Brunnen fällt. Deshalb muss das Verfassungsgericht im Berlin-Verfahren harte Vorgaben machen und ein Regelwerk zur Haushaltsnotlagen-Prävention fordern, das die Verschuldungsspielräume, insbesondere der Länder, hart begrenzt.

Berlin sollte in dieser Angelegenheit mit gutem Beispiel vorangehen: Mit einer Kombination aus Änderungen der Landesverfassung und einem politischen Selbstbindungsprogramm. Das ließe sich noch vor der Gerichtsverhandlung realisieren und Berlin könnte damit in Karlsruhe wichtige Punkte sammeln und dokumentieren, dass es dem Land nicht darum geht, die Hilfe der Solidargemeinschaft durch ausgabenfreudige Politiker zu verprassen. Nur dann hat Berlin in Karlsruhe wirklich gute Chancen.

Der Autor ist Inhaber des Lehrstuhls „Empirische Finanzwissenschaften und Finanzpolitik“ an der TU Dresden. Die Finanznotlage Berlins hat er in einem Forschungsbeitrag ausführlich analysiert (www.tu-dresden.de/wwvwlemp/publikation).

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false