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Berlin: Die Koalition sieht sich bestätigt - Reaktionen nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts

Der Senat und Vertreter der Koalitionsfraktionen haben mit Erleichterung auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofes reagiert, wonach der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) grundsätzlich nichts mehr im Wege steht. Grüne und PDS, die das Normenkontrollverfahren angestrengt hatten, sprachen dagegen von einem Erfolg der Opposition und sehen den Senat "in der Klemme".

Der Senat und Vertreter der Koalitionsfraktionen haben mit Erleichterung auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofes reagiert, wonach der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) grundsätzlich nichts mehr im Wege steht. Grüne und PDS, die das Normenkontrollverfahren angestrengt hatten, sprachen dagegen von einem Erfolg der Opposition und sehen den Senat "in der Klemme". Der Senat will am Dienstag über die Konsequenzen des Urteils beraten. Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing kündigte den Vollzug der Teilprivatisierung für kommende Woche an.

Dagegen forderte der wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen, Vollrad Kuhn, den Senat auf, den Vollzug zu stoppen und das Teilprivatisierungsgesetz zurückzuziehen. PDS-Fraktionschef Harald Wolf sagte, der sofortige Vollzug der Verträge stünde im Widerspruch zu dem Urteil.

Nach Darstellung von Senatssprecher Butz hat das Gericht "grundsätzlich grünes Licht" für die Teilprivatisierung gegeben und damit die Richtigkeit des Senatsweges bestätigt. Das Gesetz sei ganz überwiegend verfassungskonform. Die Anforderungen des Gerichts in dem Einzelpunkt der "den Wassertarifen zugrunde liegenden Kostenelemente" werde nach Prüfung durch alle Beteiligten so rasch wie möglich umgesetzt. Das Gericht hat die kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals als zu hoch und damit für nichtig erkannt.

CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky und der stellvertretende SPD-Fraktionschef Hermann Borghorst räumten daher ein, dass sich der Verkaufserlös für den Landeshaushalt von 3,3 Milliarden Mark oder der Gewinn für die Investoren wie das Land Berlin verringern könnte. Man müsse jedoch die materielle Prüfung abwarten. Für ihn sei wichtig, dass ein "relativ neues Rechtsgebiet", öffentlich-rechtliche und private Unternehmen in einer Rechtsform zusammenzufassen, als verfassungskonform bestätigt wurde, sagte Landowsky. Dies gelte auch für die Bankgesellschaft. Berlin werde mit dieser Konstruktion "Trendsetter" auch für andere Bundesländer. Borghorst meinte, mit den Investoren müsse nun über die neuen Bedingungen und notwendigen Anpassungen geredet werden: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie dazu nicht bereit sind."

Kuhn meinte dagegen, die Anpassung des Gesetzes bedeute für den Senat "die Quadratur des Kreises". Das Land Berlin müsse nun für wirtschaftliche Nachteile des Investorenkonsortiums aufkommen, wenn die Rendite-Erwartungen nicht erfüllt werden. Das Land trage laut Konsortialvertrag voll die finanziellen Risiken. Es müsse seine Gewinnansprüche für die Vertragslaufzeit von 28 Jahren abtreten und einen Ausgleich zahlen. Wolf wertete das Urteil als Kostenersparnis für die Verbraucher um jährlich 140 Millionen Mark.

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