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Berlin: „Die Länder sollten keine Schulden machen dürfen“

Finanzsenator Sarrazin über die Klage Berlins vor dem Verfassungsgericht und seine Hoffnung auf neue föderale Finanzstrukturen

Der Finanzwissenschaftler Helmut Seitz hat im Tagesspiegel ein finanzpolitisches „Selbstbindungsprogramm“ des Senats gefordert, um die Chancen der Klage in Karlsruhe zu verbessern.

Es gibt ein solches Selbstbindungsprogramm. Im Rahmen seiner Finanzplanung hat der Senat schon 2003 festgelegt, wie der Haushalt saniert werden soll. Dieses Sanierungsprogramm liegt dem Bundesverfassungsgericht vor. Der Doppelhaushalt 2006/07 folgt dieser Linie. Was sollen wir mehr tun?

Bis zur mündlichen Verhandlung in Karlsruhe wird der Senat nichts weiter unternehmen, um die Richter gnädig zu stimmen?

Es geht nicht darum, jemanden gnädig zu stimmen. Der Senat tut alles, was in seinen Kräften steht, um die Haushaltsnotlage zu bekämpfen. Wir sind auch bereit, uns strikten Auflagen des Bundesverfassungsgerichts zu beugen. Und die Schuldenhilfe, die Berlin einklagt, werden wir ausschließlich zum Abbau des Schuldenberges verwenden.

Nicht nur in Berlin macht die öffentliche Hand immer mehr Schulden. Die Verfassungsklausel, dass die Neuverschuldung nicht höher liegen darf als die Investitionen, läuft zunehmend ins Leere. Was lässt sich dagegen tun?

Die deutsche Finanzverfassung leidet unter einem Fehler: Die Länder vollziehen mit 70 bis 80 Prozent ihrer Ausgaben entweder Bundesgesetze oder stellen bundesweite Standards sicher. Auch ihre Einnahmen können sie zum größten Teil nicht selbst bestimmen. Diese fehlende finanzpolitische Steuerungsfähigkeit ist meiner Meinung nach unvereinbar damit, dass sich die Länder fast unbegrenzt verschulden können. Deshalb sollte nicht nur den Gemeinden, sondern auch den Ländern grundsätzlich verboten werden, Schulden zu machen. Vielleicht mit Ausnahme begrenzter Vermögensgeschäfte.

Die Länder verlören damit einen Teil ihrer finanziellen Autonomie.

Die Autonomie, Schulden zu machen, die man hinterher nicht bezahlen kann, ist doch nur eine Schein-Autonomie.

Wer zahlt dann für jene Ausgaben, für die kein Geld da ist?

Dann müssen die Länder mit dem Bund zum Beispiel über eine Umverteilung des Steueraufkommens verhandeln.

Rechnen Sie damit, dass das Bundesverfassungsgericht, wenn es über die Klage Berlins entscheidet, solche Vorschläge aufgreift und die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern in Frage stellt?

Das halte ich für möglich. Auch in der Vergangenheit hat das Verfassungsgericht die Gelegenheit genutzt, grundsätzliche Anmerkungen zur deutschen Finanzverfassung zu machen.

Dem hoch verschuldeten Berlin würde das erst einmal nicht viel helfen.

Wir haben geklagt, weil wir innerhalb der derzeit geltenden Finanzverfassung einen Rechtsanspruch auf Entschuldungshilfen geltend machen. Das ist unser vordringliches Interesse. Andererseits ist auch der Berliner Senat an einer stabilen, zukunftsfähigen Finanzverfassung in Deutschland interessiert.

Karlsruhe lässt sich Zeit. Wann wird verhandelt, wann rechnen Sie mit einem Urteil – und wann fließt Geld?

Die mündliche Verhandlung findet voraussichtlich im März 2006 statt. Üblicherweise ergeht ein Urteil zwei bis drei Monate nach der Verhandlung. Das könnte also im Sommer sein. Wenn das Gericht zugunsten Berlins entscheidet, was ich hoffe, wird der Bund damit verpflichtet, das Finanzausgleichsgesetz zu ändern. Es könnte meiner Einschätzung nach etwa zwei Jahre dauern, bis die Leitsätze aus Karlsruhe umgesetzt werden.

Oder länger. Das Urteil könnte genau in die neu entfachte bundesweite Debatte über eine Reform der föderalen Finanzverfassung fallen.

Das ist richtig.

Aber Berlin hält durch – komme, was wolle?

Wir haben eine Finanzplanung bis 2009, die keine Sanierungshilfen enthält. Entsprechend werden wir haushalten.

Welchen finanziellen Spielraum würde Berlin gewinnen, sollte der Bund 2009 die Hälfte der Schulden übernehmen?

Etwa 1,5 Milliarden Euro. Die Zinsausgaben würden halbiert. Damit ließe sich der gesamte Hochschuletat Berlins finanzieren. Es geht um gewaltige Beträge.

Rechnen Sie damit, dass – über Bremen und das Saarland hinaus – noch andere Länder von einer erfolgreichen Klage Berlins profitieren könnten?

So viele Schulden wie wir hat keiner. Ansonsten möchte ich die Finanzlage der anderen Länder nicht kommentieren.

Das Gespräch führte U. Zawatka-Gerlach

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