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Berlin: Die Mauern sind offen

Bisher verhinderte die „Schwere der Schuld“ eine vorzeitige Haftentlassung von Egon Krenz. Die trete jedoch langsam in den Hintergrund, entschied das Kammergericht. Jetzt müsse der Täter selbst beurteilt werden, und der habe sich vorbildlich geführt. Resultat: Der ehemalige Staats- und Parteichef der DDR ist frei.

EGON KRENZ IST FREI

Nach einem gewöhnlichen Arbeitstag kehrte Egon Krenz am Donnerstagnachmittag ins Gefängnis zurück – um seine Sachen zu holen. Der ehemalige DDR-Staats- und Parteichef ist ein freier Mann. Das Berliner Kammergericht kam zu der Überzeugung, dass von Krenz keine weiteren Straftaten zu erwarten seien. Eine DDR, deren Führung er übernehmen könnte, gibt es nicht mehr. Der 5. Strafsenat beschloss deshalb: „Die Vollstreckung des Restes der Gesamtfreiheitsstrafe aus dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 25. August 1997 wird ab dem 18. Dezember 2003 – Tagesende – zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.“

Der Anwalt von Krenz, Robert Unger, nannte die Entscheidung überfällig. Er hatte schon zweimal vergeblich Anträge auf vorzeitige Haftentlassung gestellt. Am spektakulärsten war jener vom vergangenen Frühjahr, als Unger und Krenz zeitgleich in Straßburg vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zogen – und ihre Anträge dort von 17 Richtern einstimmig abgelehnt wurden. Zuvor hatte schon das Landgericht den Antrag abgelehnt, und auch die Beschwerde beim Kammergericht blieb ohne Erfolg.

Damals konnte der Häftling Egon Rudi Ernst Krenz gerade Bergfest feiern; am 24. März 2003 hatte er die Hälfte seiner Strafe von sechs Jahren und sechs Monaten abgesessen. Verurteilt worden war er wegen vierfachen Totschlags an DDR-Flüchtlingen; die Haftstrafe trat er am 13. Januar 2000 an, 18 Tage Untersuchungshaft wurden angerechnet. Das Gericht hatte ihm bei der Bemessung der Strafe zugute gehalten, dass er zum unblutigen Verlauf der Wende beigetragen habe. Im Urteil hieß es damals: „Der Angeklagte Krenz sorgte sowohl in den Oktobertagen des Jahres 1989 mit den zahlreichen Großdemonstrationen (…) als auch im November 1989 nach Öffnung der Mauer aktiv und initiativreich dafür, dass es zu keinem Blutvergießen kam.“

Die fortdauernde Inhaftierung von Krenz habe „nichts mehr mit Gerechtigkeit zu tun“ gehabt, kritisierte Robert Unger. Krenz’ Mitangeklagte, die Politbüromitglieder Günter Schabowski und Günther Kleiber, seien jeweils zu drei Jahren Haft verurteilt und schon nach weniger als einem Viertel der Zeit begnadigt worden. Insbesondere Schabowski hatte allerdings auch schnell und öffentlich Reue gezeigt, während Krenz ein Gnadengesuch ablehnte und sich selbst als Opfer der „Siegerjustiz“ sah. Er sei nicht wegen seiner Mitschuld an den Erschießungen an der Berliner Mauer, sondern als Repräsentant der DDR verurteilt worden.

Zuletzt hatte Krenz im vergangenen September Haftentlassung beantragt und war mit seinem Antrag vor der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts im Oktober erneut gescheitert. Auch diesmal legte sein Anwalt Unger wieder Beschwerde beim Kammergericht ein – diesmal mit Erfolg.

Bisher war es die „Schwere der Schuld“, die verhinderte, dass Krenz früher aus der Haft kam. Auch jetzt kann man noch sagen, dass seine Entlassung ein Sonderfall ist. Die Regel ist nämlich, dass das Gericht nach zwei Dritteln der Strafe darüber nachdenkt, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen. So steht es im Strafgesetzbuch, Paragraph 57. Dessen zweiter Absatz ermöglicht auch schon eine Haftentlassung nach der Hälfte der Zeit, doch sind hier die Voraussetzungen erheblich strenger, die Vorschrift hat Ausnahmecharakter. Je näher aber das Datum der Zwei-Drittel-Verbüßung rücke, also der 24. April 2004, desto mehr müsse die Entwicklung des Täters gewürdigt werden, so das Gericht. Deshalb trete die Schwere der Schuld allmählich in den Hintergrund.

Der Täter wiederum bekommt gute Noten von den Richtern. Sein Vollzugsverhalten sei vorbildlich gewesen, seine soziale und familiäre Einbindung sei stabil, tatursächliche Charaktermängel habe er auch nicht mitgebracht, überdies habe er stets ein arbeitsames Leben geführt; weitere Belege für die hohe Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit seien nicht nötig.

Krenz war von Anfang an Freigänger, konnte die Justizvollzugsanstalt Plötzensee am Tage zu Arbeitszwecken verlassen. Anfangs verkaufte er für eine westfälische Orthopädiefirma Stützstrümpfe und Prothesen nach Osteuropa. Später hatte er einen Job am Flughafen Tegel, wo er angeblich ausrangierte Flugzeuge nach Russland verkaufen sollte. Seine Russischkenntnisse werden bei beiden Jobs hilfreich gewesen sein. Zu den Lockerungen gehörten auch 21 Tage Urlaub im Jahr, so dass der 66-Jährige hin und wieder an die Ostsee in seine Datsche fahren konnte.

In Richtung Ostsee wird es den Freigelassenen vermutlich auch künftig ziehen. Krenz’ Ehefrau lebt dort nahe dem Ostsee-Heilbad Dierhagen; Anwalt Unger vermutet, dass Krenz ihr dorthin folgen werde. Die beiden seien nach wie vor sehr glücklich verheiratet. Dass er nach Verbüßung seiner Haft Berlin verlassen wolle, hatte Krenz jedenfalls auch früher schon angekündigt. In seine Villa in Pankow kann er ohnehin nicht zurück. Den einstöckigen Flachbau am Rudolf-Ditzen-Weg 9 musste er im vergangenen April räumen, nachdem er einen langen Rechtsstreit mit der Oberfinanzdirektion des Bundes verloren hatte. Der Bundesgerichtshof entschied damals, dass Krenz nicht der rechtmäßige Eigentümer des Gebäudes sei.

Mit der Weihnachtsamnestie, durch die eine ganze Reihe von Strafgefangenen jedes Jahr vorzeitig entlassen werden, hat die vorzeitige Entlassung Krenz’ nichts zu tun – allein schon deshalb nicht, weil es für Krenz einen eigenen Gerichtsbeschluss gibt.

Fatina Keilani

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