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Berlin: Die Nachbarn angepöbelt und bedroht Gericht drohte jetzt 37-Jährigem Psychiatrie an

Nachbarn machte er so lange das Leben schwer, bis sie wegzogen. Auch die Schwester suchte schließlich Abstand.

Nachbarn machte er so lange das Leben schwer, bis sie wegzogen. Auch die Schwester suchte schließlich Abstand. Jahrelang tyrannisierte Artur B. sein näheres Umfeld. Er pöbelte, bedrohte und wurde auch gewalttätig. Viele Verfahren wurden seit Mitte der 90er Jahre gegen den Mann aus Reinickendorf eingeleitet. Gestern waren es sieben Anklagen wegen Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und auch Körperverletzung, die ihn vor das Landgericht brachten.

Artur B. ist psychisch krank und nicht schuldfähig. Das haben Gutachter bereits in früheren Verfahren festgestellt. Deshalb konnte er den Gerichtssaal bislang ohne spürbare Konsequenzen verlassen. Diesmal aber ging es um die Frage, ob er als gefährlich für die Allgemeinheit einzuschätzen ist und möglicherweise in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden muss. Der inzwischen 37-Jährige wollte nichts zu den Vorwürfen sagen.

„Ob ich ihn kenne? Natürlich!“, antwortete eine frühere Nachbarin des Mannes dem Vorsitzenden Richter. Artur B. habe sie oft bedroht und wüst beschimpft. Es kam auch vor, dass er dabei mit einem Messer rumfuchtelte. Nach diesen Bedrohungen habe er symbolisch auf einen Baum eingestochen. Für seine Auftritte habe es keine Anlässe gegeben. Bei seiner Schwester hatte er einmal nachts die Wohnungstür eingeschlagen, seinen damals zehnjährigen Neffen auf dem Schulweg gegen das Schienbein getreten.

Der Betreuer von B. sagte: „Er ist leicht aufgebracht und aggressiv.“ Artur B. leide an einer hirnorganischen Störung und könne Impulse nur eingeschränkt kontrollieren, erklärte eine Gutachterin. Es komme zu aggressiven Durchbrüchen. Ohne Behandlung sei er gefährlich. Das schwebende Verfahren aber scheine bei ihm zu der Einsicht geführt zu haben, dass er die notwendigen Medikamente regelmäßig nehmen muss.

Weil sich der Gesundheitszustand des Mannes in den letzten Monaten verbessert hat, setzte das Gericht die Einweisung in eine Klinik unter strengen Auflagen zur Bewährung aus. K.G.

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