zum Hauptinhalt

Berlin: Die neue Regelung betrifft etwa 36.000 vor allem türkische Kinder

Durch das neue Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland werden in Berlin rund 36 000 Kinder nichtdeutscher Eltern begünstigt. Das teilte die Ausländerbeauftragte des Berliner Senats, Barbara John, am gestrigen Freitag mit.

Durch das neue Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland werden in Berlin rund 36 000 Kinder nichtdeutscher Eltern begünstigt. Das teilte die Ausländerbeauftragte des Berliner Senats, Barbara John, am gestrigen Freitag mit. Von den rund 30 000 Kindern, die jährlich in Berlin geboren werden, haben den Angaben zufolge 5600 nichtdeutsche Eltern. Darunter sind 2300 Kinder türkischer Eltern.

Die Kinder türkischer Eltern erfüllen nach Angaben der Ausländerbeauftragten fast alle die Voraussetzungen, schon mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben zu können. Die Eltern von etwa einem Drittel der restlichen Neugeborenen haben eine Aufenthaltsberechtigung oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, so dass noch einmal rund 1100 Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können.

Für die Übergangsregelung zur deutschen Staatsbürgerschaft kommen nach Schätzungen der Ausländerbeauftragten darüber hinaus fast alle 23 000 türkischen Kinder, die unter zehn Jahre alt sind, in der Stadt in Frage.

Von den übrigen 29 000 Ausländerkindern unter zehn Jahren in Berlin dürften nach Ansicht von Barbara John die Eltern von noch einmal rund 10 000 Kindern die neuen aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Damit könnte die Übergangsregelung insgesamt in Berlin von etwa 33 000 Kindern im Alter bis zu zehn Jahren in Anspruch genommen werden.

Zur Startseite