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Berlin: Die Praxisgebühr wird nun zur bitteren Pille Was die Mitglieder der

gesetzlichen Krankenkassen vor dem Arztbesuch wissen sollten

Für Patienten und Ärzte wird es von morgen an wirklich Ernst: Montag ist der erste große Tag der Gesundheitsreform. Am Freitag hatten wegen des vorangehenden Neujahrstags nur gut die Hälfte aller Berliner Praxen geöffnet, es gab Anlaufschwierigkeiten und Unklarheiten. Patienten konnten nicht verstehen, dass sie abgewiesen wurden, weil sie kein Geld dabei hatten. Viele Anrufer wiesen uns gestern außerdem auf missverständliche Äußerungen im Tagesspiegel hin, denen zufolge auch Privatpatienten die Gebühr zahlen müssten. Sie aber zahlen diese Gebühr nicht, betroffen sind die gesetzlich Krankenversicherten. Wir fassen noch einmal kurz zusammen, was Patienten wissen sollten:

Grundsätzlich muss jeder Kassenpatient für jeden ersten Arztbesuch im Quartal 10 Euro zahlen, ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Für die Gebühr gibt es einen „Beleg über die Zuzahlung“ als Quittung, die aufgehoben werden muss. Wer von einem Arzt zum anderen überwiesen wird, zahlt dort keine Gebühr mehr. Ausnahmen gibt es für jährliche Kontrollbesuche beim Zahnarzt, bei Vorsorge und Früherkennungsterminen und Schutzimpfungen. Überweisen darf der Allgemeinmediziner zum Facharzt, der Facharzt zum Allgemeinmediziner. Zahnärzte aber erhalten stets gesondert 10 Euro Praxisgebühr. Wer sich also regelmäßig im Quartal vom Arzt unterschiedlicher Fachrichtung (die untereinander Überweisungen ausstellen dürfen) und vom Zahnarzt behandeln lassen will, muss insgesamt 20 Euro zahlen. Wer bei seinem ersten Arztbesuch im Quartal kein Geld dabei hat, wird nur in „Notfällen“ behandelt.

Bei Arznei- und Verbandsmitteln und anderen medizinischen Leistungen (etwa Massagen und Bandagen) müssen vom Patienten 10 Prozent zugezahlt werden, jedoch mindestens fünf Euro und maximal 10 Euro. In jedem Fall jedoch nicht mehr, als das Mittel kostet. Wenn zum Beispiel auf einem Rezept sechs Massagen verordnet werden, beträgt die Zuzahlung des Patienten 10 Euro für diese Verordnung und zusätzlich 10 Prozent der Kosten pro Massage. Bei Krankenhausaufenthalten müssen für jeden Tag 10 Euro zugezahlt werden, allerdings begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr.

An den Kosten für Sehhilfen und Brillen werden sich die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht mehr beteiligen, mit Ausnahme von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr.

Mehr als zwei Prozent seines Bruttojahreseinkommens (Sozialhilfeempfänger, chronisch Kranke: ein Prozent) muss niemand für Praxisgebühren und Zuzahlungen ausgeben. Deshalb: Quittungen aufheben.Tsp

Weiteres zum Thema im Internet

www.gesundheitsreform.de

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