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Berlin: Die Rechnung nach dem Mord

Angehörige der Opfer müssen Transportkosten zahlen

Wenn ein Leichenschauhaus den Hinterbliebenen eines Mordes die Rechnung schickt, gilt es schnell als pietätlos. Und doch muss das Berliner Landesinstitut für Gerichtsmedizin genau das tun: Laut der neuen Gebührenordnung schlägt der Transport einer Leiche zur Obduktion mit 120 Euro zu Buche. Zuvor war dies kostenlos. Ist das Opfer so zugerichtet, dass ein speziell schließendes Behältnis nötig wird, dann kommen noch mal 30 Euro obendrauf. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) ist entrüstet: „Hier soll Geld von denen eingetrieben werden, die für die Kosten am wenigsten verantwortlich sind“, meint der Berliner BDKChef Lutz Hansen.

In der zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit wundert man sich über den Ärger. „Wenn ein privates Bestattungsunternehmen die Leiche bei der Gerichtsmedizin vorbeibringt, dann berechnet das den Transport doch auch“, sagt Sprecherin Roswitha Steinbrenner. Das sei Teil der Bestattungskosten, und die zahle nun einmal der Angehörige.

Die neue Leichengebühr bringt dem Land ein hübsches Stückchen Geld ein: rund 2380 Mal im Jahr holt die Gerichtsmedizin selbst die Leichen zur Obduktion ab. Macht 285 000 Euro. I.B.

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