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Berlin: Die Rente ist sicher

Volle Altersansprüche trotz verkürzter Wahlperiode

Was die Altersbezüge angeht, könnte sich die verkürzte Legislaturperiode auch für diejenigen Bundestagsabgeordneten lohnen, die erst mit der Bundestagswahl 1998 ins Parlament eingezogen sind. Zwar haben die Abgeordneten im Regelfall erst nach acht Jahren Zugehörigkeit im Bundestag Anspruch auf Altersentschädigung. Kommt es jedoch innerhalb einer vierjährigen Legislaturperiode auf Bundesebene zu Neuwahlen, gibt es eine Ausnahme. Im Abgeordnetengesetz des Bundes, Paragraf 19, steht: „Eine Wahlperiode wird mit vier Jahren angerechnet, soweit ihre Dauer über zwei Jahre hinausgeht.“ So können einige der 23 Berliner Bundestagsabgeordneten aufatmen: HansChristian Ströbele (Grüne), Günter Nooke (CDU), Detlef Dzembritzki (SPD) oder auch Petra Pau (PDS) sind seit 1998 Bundestagsmitglieder – und hätten ohne die Ausnahme keine Ansprüche auf Altersentschädigung ab dem 65. Lebensjahr aus ihrer Bundestagstätigkeit.

Nach acht Jahren Bundestagszugehörigkeit erhält ein Parlamentarier rund ein Viertel seiner monatlichen Diät von zurzeit 7009 Euro. Das sind rund 1683 Euro. Nach zwölf Jahren Mitgliedschaft wie bei Jörg-Otto Spiller (SPD) oder Franziska Eichstädt-Bohlig (Grüne) belaufen sich die Altersansprüche auf rund 2500 Euro monatlich. Die Altersversorgung erhöht sich pro Jahr weiterer Bundestagszugehörigkeit um jeweils drei Prozent. Maximal wird eine Altersentschädigung von 69 Prozent einer Monatsdiät gezahlt. Für die 23 Berliner Bundestagsabgeordneten trifft das auf keinen zu. Von den Berlinern am längsten sind Wolfgang Thierse (SPD) und Werner Schulz (Grüne) dabei: Beide gehören seit 1990 dem Bundestag an.

Ansprüche aus früheren parlamentarischen Tätigkeiten im Abgeordnetenhaus werden mit Altersansprüchen aus der Bundestagszeit verrechnet. Wer nicht wiedergewählt wird, erhält Übergangsgeld: Für jedes Jahr Bundestagszugehörigkeit wird die Monatsdiät bis zu maximal 18 Monaten fortgezahlt. Das Geld muss mit Einkünften verrechnet werden. sib

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