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Berlin: DIE SCHWÄBISCHE KEHRWOCHE

In BadenWürttemberg erledigen die Mieter den Putzdienst im Haus. Die Kehrwoche ist Teil der Hausordnung.

In BadenWürttemberg erledigen die Mieter den Putzdienst im Haus. Die Kehrwoche ist Teil der Hausordnung. Sie trifft die Bewohner zweifach: als „kleine“ und als „große“. Dran ist, bei wem das Kehrwochenschild an der Tür hängt. DIE KLEINE KEHRWOCHE

Einmal pro Woche, am besten samstags, wird vor der eigenen Tür erst gekehrt, dann nass gewischt – und zwar bis zur nächsten Etage hinab. Zum Reinigungspensum gehören auch Treppengeländer, Treppenhausfenster und Flurlampen.

DIE GROSSE KEHRWOCHE

Im Wechsel von Mieter zu Mieter müssen alle Räume, die die Gemeinschaft nutzt, also Kellertreppe, Kellergänge, Waschküche, Fahrradraum und Dachboden gekehrt und nass gewischt werden. Fenster, Lampen, Fußabstreifer gehören ebenfalls dazu. Für Schwaben selbstverständlich: Spinnweben entfernen. Gekehrt werden müssen außerdem alle Bereiche des Hauses, die zum Grundstück gehören. Wichtig: Dreck aus dem Rinnstein entfernen. Im Winter muss auch der Schneedienst gemacht werden. lei

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