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Berlin: Die Sicherheit der Fünfzigerjahre

Feuerwehrchef schlägt Alarm: Nicht nur Roseneck-Hochhaus ist schlecht gegen Brände geschützt

Mit der Brandsicherheit in Berlin steht es nicht zum Besten. Unzureichende Notausgänge, zu schmale und zu steile Treppen, kritisierte Feuerwehrchef Albrecht Broemme beim Einsatz im RoseneckHochhaus, wo am späten Sonnabend ein Aufzug brannte und Mieter in Lebensgefahr gerieten. Nach überholten Sicherheitsbestimmungen aus den fünfziger Jahren sind auch tausende andere Häuser, darunter etliche Hochhäuser errichtet worden, etwa im Hansaviertel.

An eine große Überprüfung ist dennoch nicht gedacht, die Behörden sprechen von „Bestandsschutz“. Feuerwehr-Brandschutz- Experte und Direktionsleiter Hartmut Hopp kritisierte allerdings am Montag, dass in der neuen Bauordnung Sicherheitsvorschriften für Hochhäuser „zurückgefahren“ wurden und für neue Gebäude bis 40 Meter Höhe nicht mehr zwei getrennte Treppenhäuser vorgeschrieben sind, sondern nur noch eines.

Broemme sagte am Montag, das Nottreppenhaus im Roseneck-Hochhaus sei ihm wie eine „bessere Hühnerleiter“ vorgekommen. Die Brandursache sei weiterhin ungeklärt, erst müsse der Aufzug aus dem Keller geborgen werden, damit die Kripo ermitteln könne. Broemme will erreichen, dass künftig wenigstens die Schächte der beiden Aufzüge in dem Haus, die bislang vom Treppenhaus nur durch einen Maschendrahtzaun getrennt sind, Rigips-Sicherheitswände erhalten. An den Treppenhäusern ließe sich nichts mehr ändern, hier gelte der Bestandschutz.

Broemmes schwere Sicherheitsbedenken wollte die zuständige Bauaufsicht Charlottenburg-Wilmersdorf gestern nicht bestätigen. „Wir ermitteln noch“, hieß es. Der Bauaufsicht sei bis zum Feuer keine Missstände beim Roseneck-Hochhaus bekannt gewesen. Hauseigentümer Artur Brauner sprach gestern von unberechtigten Vorwürfen; das Haus sei von den namhaften Architekten Sobotka und Müller erbaut worden. Der Aufzüge würden regelmäßig gewartet, „um somit den sicherheitsrelevanten Punkten nachzukommen“.

Petra Reetz aus der Bauverwaltung sagte, wenn Feuerwehrchef Broemme das Haus für gefährlich halte, müsse er darauf drängen, dass es gesperrt wird. Bei der damaligen Baugenehmigung seien alle Sicherheitsfragen geprüft worden, unter Beteiligung der Feuerwehr.

Laut Brandschutz-Experte Hopp kann nur eine konkrete Gefahr die Sperrung eines Hauses begründen. Die Feuerwehr werde im Baugenehmigungsverfahren nur als Gutachter gehört. C.v.L.

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