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Berlin: Die Sozialdemokraten klagen, der BVV-Vorsteher ergreife Partei für CDU

Die Spandauer Sozialdemokraten werfen dem neuen Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung, Josef Juchem, Parteilichkeit vor. Obwohl er Kraft seines Amtes im Rechtsstreit um die Wahl des Vizebürgermeisters zur Neutralität verpflichtet sei, bestehe der Eindruck, dass der Christdemokrat hier die Interessen seiner Partei vertrete, kritisierte der SPD-Fraktionsvorsitzenden Helmut Zwirtz.

Die Spandauer Sozialdemokraten werfen dem neuen Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung, Josef Juchem, Parteilichkeit vor. Obwohl er Kraft seines Amtes im Rechtsstreit um die Wahl des Vizebürgermeisters zur Neutralität verpflichtet sei, bestehe der Eindruck, dass der Christdemokrat hier die Interessen seiner Partei vertrete, kritisierte der SPD-Fraktionsvorsitzenden Helmut Zwirtz. Nach einem entsprechenden CDU-Beschluss hat Juchem das bezirkliche Rechtsamt beauftragt, Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes einzulegen.

Wie berichtet, beansprucht die CDU mit ihrer Mehrheit im Bezirk auch den Posten des stellvertretenden Bürgermeisters. Die SPD pocht dagegen darauf, dass ihr nach dem Höchstzahlverfahren das Vorschlagsrecht zusteht. Sie klagte erfolgreich gegen die Zulassung eines Wahlantrages der Christdemokraten durch den BVV-Vorsteher. Das Verwaltungsgericht bestätigte, dass der Vize auf Vorschlag der Sozialdemokraten zu wählen sei.

Die im Verfahren als "Beigeladene" fungierende CDU-Fraktion verkündete daraufhin ihren Beschluss, in die nächste Instanz zu gehen. Tatsächlich wurde der Beschwerdeantrag beim Oberverwaltungsgericht dann aber nicht von der Partei, sondern vom bezirklichen Rechtsamt gestellt. Weil er ohne Nennung des Auftraggebers auf einem Kopfbogen des Bezirksamtes erfolgte, ist er nach Auffassung des SPD-Abgeordneten Thomas Kleineidam jedoch ohnehin unzulässig.

Josef Juchem bestätigte, dass er die bezirklichen Juristen beauftragt hat. Er sei verpflichtet, bei rechtlichen Streitigkeiten das Rechtsamt einzuschalten. Dazu wäre nach Ansicht von Kleineidam, der seine Partei als Anwalt vertritt, ungeachtet der Mehrheitsverhältnisse aber ein BVV-Beschluss erforderlich gewesen. In dem Verfahren gehe es um die Zulassung eines Antrages durch die BVV und damit um originäre Rechte des Vorstehers, so dagegen Amtsleiter Jürgen Knebel.

CDU-Sprecher Heiko Melzer erklärte auf Nachfrage, dass es nach der Entscheidung, ins Beschwerdeverfahren zu gehen, ein Treffen des Fraktionsvorstandes mit dem Vorsteher gab. Man habe auf einen eigenen Einspruch verzichtet, da Juchem erklärte, er werde das Beschwerdeverfahren "wegen des übergeordneten Interesses und einer eindeutigen Klärung für die Zukunft" selbst in die Wege leiten. Damit hatten zuvor auch die Christdemokraten ihren Beschluss begründet.

Trotzdem kann Melzer keine Bevorzugung durch den Parteifreund erkennen, schließlich diene das Urteil allen Beteiligten. Den Hinweis aus SPD-Kreisen, dass die CDU im Parteienstreit so auf Kosten der Steuerzahler Gebühren spare, bezeichnete der Sprecher als "billiges Argument". Eine Entscheidung des OVG über die Zulassung der Beschwerde steht noch aus.

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