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Berlin: Die Spendablen

BVG, Wasserbetriebe und BSR gönnen leitenden Angestellten üppige Bezüge

Kennen Sie das CaféteriaSystem? Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) stellen ihren außertariflich bezahlten Führungskräften seit fünf Jahren ein persönliches Budget zur Verfügung, mit dem sie Vergünstigungen ihrer Wahl bezahlen dürfen. Zum Menü gehören ein Dienstwagen, eine Unfallversicherung oder die Aufstockung der Altersversorgung. Der dritten Leitungsebene stehen 5113 Euro, der zweiten Führungsetage 10 000 Euro jährlich zur Verfügung.

Der Landesrechnungshof kritisierte gestern nicht nur diese Art der Vergünstigung, sondern das gesamte Vergütungssystem der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Über die üppigen Gehälter an der Spitze der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) hatte der Tagesspiegel ausführlich berichtet. Die obersten Rechnungsprüfer des Landes Berlin stellten nun fest, dass auch die Wasserbetriebe und die Stadtreinigung (BSR) ihre leitenden Angestellten in der zweiten und dritten Reihe unangemessen großzügig bezahlen. Ihre Jahresgehälter liegen zwischen 67 998 Euro (unterste Stufe BSR) und 190 900 Euro (oberste Stufe BVG). Die landeseigenen Unternehmen halten dies für eine „marktübliche Vergütung“ und verweisen auf Analysen unabhängiger Beratungsunternehmen.

Der Rechnungshof sieht das anders. Alle drei Anstalten des öffentlichen Rechts nähmen öffentliche Aufgaben wahr und seien verpflichtet, ihre Leistungen kostengünstig, kunden- und umweltfreundlich zu erbringen. Sie hätten „alles zu unterlassen, das Geschäftsergebnis durch unnötige oder überhöhte Aufwendungen zu belasten“. Die Bezahlung der Mitarbeiter müsse in einem angemessenen Verhältnis zu den wahrzunehmenden Aufgaben und dem Unternehmensrisiko stehen. Nach Meinung des Rechnungshofpräsidenten Jens Harms sollte sich auch die zweite Vorstandsebene „maßvoll an dem orientieren, was für Leitungsfunktionen im öffentlichen Dienst gezahlt wird“.

BVG, BSR und BWB beschäftigen insgesamt 114 Führungskräfte unterhalb der Vorstandsebene. Sie werden nicht nur gut bezahlt, sondern kommen zusätzlich in den Genuss von Krankenbezügen und Sterbegeld, betrieblicher Altersversorgung und üppigen Abfindungen. Die Vergütungsleitlinien des Senats wurden inzwischen auch vom Parlament als zu unverbindlich kritisiert. za

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