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Rund 820 Gramm der Droge hatten die Behörden in der Wohnung des Angeklagten gefunden.

© dpa

Die Teufels-Droge kam per Post nach Berlin: Handel mit Crystal Meth – 56-Jähriger vor Gericht

Nachdem man bei ihm 820 Gramm der Partydroge Crystal Meth gefunden hatte, steht der gebürtige Amerikaner nun vor Gericht. Ihm drohen über drei Jahre Haft.

Bei einer Ausfuhrkontrolle in den USA wurde im vergangenen Frühjahr ein Paket beschlagnahmt, das an einen in Berlin lebenden Amerikaner adressiert gewesen sein soll. 440 Gramm Crystal Meth fanden die Zöllner. Einige Wochen später standen Berliner Ermittler vor der Tür des Verdächtigen. Sie wurden laut Anklage fündig: Rund 820 Gramm der gefährlichen Partydroge fanden Polizisten. Nach siebenmonatiger U-Haft saß der 56-jährige R. Kelly M.-M. am Freitag vor dem Landgericht.

Einst war er wohl als Immobilienmakler tätig. Später soll der Mann aus den USA in England gelebt haben – als eine Art Missionar. Die vergangenen zwei oder drei Jahre habe er in Berlin gewohnt, hieß es am Rande der Verhandlung. Er soll hin und wieder Partys veranstaltet haben. Nicht irgendwelche.

Es seien sogenannte Chem-Sex-Partys in der Schwulenszene gewesen. Und er saß wohl auf gepackten Koffern, als im Juni die Drogenfahnder zu ihm kamen. England sei das Ziel gewesen. Es seien auch 19.000 Euro und szenetypische Händlerutensilien sichergestellt worden.

Crystal Meth, Methamphetamin also, gilt als eine der schlimmsten Drogen, die derzeit auf dem Markt sind. Sie wirkt nach Angaben von Experten um ein Vielfaches stärker als andere synthetische Drogen wie Speed oder Ecstasy. Das Rauschgift, das auch aus der Fernsehserie „Breaking Bad“ bekannt ist, ist extrem bewusstseinsverändernd. Es zerstört körperlich und psychisch. Crystal Meth macht sehr schnell abhängig und hat fatale Langzeitfolgen.

Mindestens drei Jahre Haft erwartet

Im Prozess gegen M.-M. kam es zu einem sogenannten Deal: Bei einem umfassenden Geständnis im zweiten Fall der Anklage – also den 820 Gramm und weiteren Drogen für den Eigenbedarf – soll der weitere Vorwurf eingestellt werden. Die zu erwartende Strafe für den Angeklagten würde dann zwischen drei Jahren und neun Monaten sowie vier Jahren und drei Monaten Haft liegen, so das Gericht.

Einer der beiden Verteidiger verlas eine kurze Erklärung für den zerknirscht wirkenden Amerikaner. Er gab zu, das die Drogen in der Wohnung in Wilmersdorf, in der er damals bei einem Bekannten lebte, ihm gehörten. „Ich bedauere sehr und möchte baldmöglichst zurück in mein Heimatland und mich um meine Mutter kümmern“, verlas einer der Anwälte. Fortsetzung des Prozesses: 27. Januar.

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