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Berlin: Dienstwagen: Der Senat will den öffentlichen Fuhrpark auflösen

Der Fuhrpark des Landes Berlin wird voraussichtlich aufgelöst. Die 33 personengebundenen Fahrzeuge und die beiden Limousinen für den Protokolleinsatz werden natürlich nicht verschrottet, sondern an jene Behörden verlagert, die diese Dienstwagen allein nutzen dürfen.

Der Fuhrpark des Landes Berlin wird voraussichtlich aufgelöst. Die 33 personengebundenen Fahrzeuge und die beiden Limousinen für den Protokolleinsatz werden natürlich nicht verschrottet, sondern an jene Behörden verlagert, die diese Dienstwagen allein nutzen dürfen. Fahrer und notwendige Finanzmittel wandern mit. Die zentrale Fuhrpark-Verwaltung, die Werkstatt und die "Verteilstelle" für 15 allgemein abrufbare Pkw und 23 Nutzfahrzeuge (Kombis, Transporter) sollen hingegen vom Landesverwaltungsamt übernommen werden.

Die Innenverwaltung stellte dieses Konzept in einem Schreiben an den parlamentarischen Hauptausschuss vor. Es sei noch "in der Prüfung." Der Senat müsse die Auflösung des öffentlichen Fuhrparks erst noch beschließen. Geprüft wurde auch, ob - aus Gründen der Sparsamkeit - eine Zusammenarbeit mit der Fahrbereitschaft des Deutschen Bundestages machbar ist. Die Senatsinnenverwaltung sieht aber keine "erfolgversprechende Kooperationsmöglichkeit", weil die Dienstwagen des Bundesparlaments durchweg ausgelastet sind.

Die normalen Bundestags-Abgeordneten werden in Stoßzeiten sogar von einem externen Unternehmen kutschiert. Der Fuhrpark des Landes Berlin wiederum könnte "nur bedingt" Aufträge des Bundestages übernehmen, außerdem hemmt ein Klassenunterschied den Austausch: Der Bundestag nutzt ausschließlich Mercedes, Berlin gibt sich teilweise mit VW (Passat) zufrieden.

Die öffentlichen Zuschüsse für den Fuhrpark wurden von 1992 (15,8 Millionen Mark) bis 2000 (7,1 Millionen Mark) halbiert. Im nächsten Jahr sollen weitere drei Pkw und zwei Nutzfahrzeuge eingespart werden. Anfang 1997 strich das Abgeordnetenhaus dem Senatsbaudirektor, dem Datenschutzbeauftragten, den Präsidenten der Freien und der Technischen Universität, der Oberfinanzdirektion und des Landesrechnungshofs die personengebundenen Dienstwagen. Ebenso den Intendanten der drei Opern, des Philharmonischen Orchesters und der Symphoniker. Dieser Beschluss, der im Senat auf wenig Gegenliebe stieß, wurde damals von allen Abgeordnetenhaus-Fraktionen unterstützt.

za

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