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Direkte Demokratie: Rot-Rot will Bürgerbegehren erleichtern

In Zukunft soll es reichen, dass zehn Prozent der Bürger eine Initiative unterstützen, damit ein Bürgerbegehren ins Leben gerufen werden kann. Bislang waren es 15 Prozent. Die Ämter sollen außerdem die Träger besser beraten. Grünen und FDP gehen die Pläne allerdings nicht weit genug.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Bürgerbegehren in den Bezirken, die sich in Berlin zu einem Erfolgsmodell der direkten Demokratie entwickelt haben, sollen vereinfacht werden. Rot-Rot will eine erfolgreiche Abstimmung nicht mehr an die Bedingung koppeln, dass mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten im Bezirk mitmachen. Stattdessen wird vorgeschlagen, dass zehn Prozent der wahlberechtigten Bürger zustimmen müssen, unabhängig von der Teilnehmerzahl.

Natürlich bleibt es dabei, dass das jeweilige Begehren die Mehrheit der abgegebenen Stimmen hinter sich bringen muss. Mit der geplanten Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes wollen SPD und Linke im Abgeordnetenhaus die Bezirksämter außerdem verpflichten, die Träger eines Bürgerbegehrens besser zu beraten. Das gilt vor allem für die Frage, wie verbindlich eine erfolgreiche Abstimmung für das Bezirksamt wäre. Zum Beispiel bei großen Stadtplanungsprojekten – siehe Mediaspree. Die Bürger sollen von vornherein wissen, was sie tatsächlich mit ihrer Stimme ausrichten können.

Neu geregelt werden soll auch, was eigentlich selbstverständlich ist: Über ein Begehren kann künftig nur mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden. Zurzeit ist es möglich, und wurde so auch praktiziert, dass zusätzlich über eine sogenannte Stichfrage entschieden werden konnte. Das trug erheblich zur Verwirrung der Bürger bei, die an solchen Abstimmungen teilnahmen.

Wer steht hinter einem kommunalen Bürgerbegehren? Eine neue Vorschrift zur Offenlegung von Spenden, die einen Gesamtwert von 5000 Euro übersteigen, soll mehr Transparenz schaffen. Fraktionen und Gruppen im Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen, aber auch öffentliche Unternehmen erhalten nach den Plänen von SPD und Linken ein Spendenverbot.

„Wir werden unseren Gesetzesvorschlag an die anderen Parteien herantragen“, sagte der SPD-Rechtsexperte Fritz Felgentreu dem Tagesspiegel. Eine möglichst breite Mehrheit für die Reform werde angestrebt. Der SPD-Mann kümmerte sich mit dem Linken-Abgeordneten Rudolf Zotl um die Reform des Bezirksverwaltungsgesetzes. Grüne, FDP und die Initiative „Mehr Demokratie“ werden mit dem Vorschlag aber nicht zufrieden sein. Denn sie fordern, dass erfolgreiche Bürgerentscheide das zuständige Bezirksamt in jedem Fall verpflichten, die Forderungen der Bürger umzusetzen. Das geht aber nur, wenn die Kompetenzen der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) grundsätzlich aufgewertet werden. Denn ein Bürgerentscheid ist gleichbedeutend mit einem BVV-Beschluss. „BVVen und Bürgerbegehren sind noch zu schwach, um viel bewegen zu können“, meint der Grünen-Fraktionschef Volker Ratzmann.

Auch die zwölf BVV-Vorsteher, egal ob Sozialdemokraten oder Linke, Christdemokraten oder Grüne, fordern gemeinsam ein „allgemeines Entscheidungsrecht“ der Bezirksverordnetenversammlungen, zum Beispiel auch für Bebauungs- und Landschaftspläne.

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