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Berlin: Doppelmandate erlaubt

Die Bundestagsabgeordneten Günter Rexrodt (FDP) und Gregor Gysi (PDS) müssen sich nicht zwischen ihrem Bundestagsmandat und einem Sitz im Berliner Abgeordnetenhaus entscheiden. Eine Doppelmitgliedschaft in beiden Volksvertretungen ist demnach rechtlich zulässig.

Die Bundestagsabgeordneten Günter Rexrodt (FDP) und Gregor Gysi (PDS) müssen sich nicht zwischen ihrem Bundestagsmandat und einem Sitz im Berliner Abgeordnetenhaus entscheiden. Eine Doppelmitgliedschaft in beiden Volksvertretungen ist demnach rechtlich zulässig. Besser gesagt: Es gibt im Landeswahlgesetz keine Unvereinbarkeitsregelung, die dies ausschließt.

Dies bestätigte gestern der stellvertretende Landeswahlleiter Horst Schmollinger. Gysi hatte während des Wahlkampfes mehrfach erklärt, dass er im Bundestag bleiben will. Es sei denn, er würde Senator in Berlin. Rexrodt hat am Montag Tatsachen geschaffen, in dem er sich frühzeitig zum FDP-Fraktionschef im Abgeordnetenhaus wählenließ. Ein Votum, dass die Fraktion mit Beginn der neuen Wahlperiode noch einmal offiziell bestätigen wird. Das Berliner Landesparlament konstituiert sich voraussichtlich am 29. November. Bundestagsabgeordneter darf der FDP-Politiker danach trotzdem bleiben.

za

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