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Berlin: Doppelmord: Der Todesschütze will kein Mörder sein und kämpft im Prozess gegen das "Lebenslang"

Im Landgerichtsprozess um den Doppelmord in einer Nervenarztpraxis in Prenzlauer Berg war für Dienstag die Urteilsverkündung vorgesehen. Doch der 53-jährige Hartmut N.

Im Landgerichtsprozess um den Doppelmord in einer Nervenarztpraxis in Prenzlauer Berg war für Dienstag die Urteilsverkündung vorgesehen. Doch der 53-jährige Hartmut N., der im August vergangenen Jahres aus Eifersucht seine ehemalige Geliebte und eine Sprechstundenhilfe erschoss, verzögerte mit seinem letzten Wort das Prozessende. "Ich bin ein Täter, aber kein Mörder", behauptete Hartmut N.

Dann begann er, einen dicken Stapel eng beschriebener Blätter zu verlesen. In sich stets wiederholenden Passagen versuchte er, Gericht und Anklagevertretung davon zu überzeugen, dass es sich bei seinem Verbrechen um Totschlag und nicht um Mord gehandelt habe. Er beteuerte immer wieder, dass er nie den Plan gefasst habe, seiner ehemaligen Freundin etwas anzutun. Weshalb er allerdings bereits mit einer durchgeladenen Waffe in der Praxis des Nervenarztes aufgetaucht war, in der seine Ex-Freundin an diesem Tag einen Termin hatte, konnte er nicht erklären.

Am vorletzten Verhandlungstag vergangene Woche hatte Staatsanwalt Knispel in seinem Plädoyer eine lebenslange Haftstrafe für N. gefordert. Hartmut N. war am 26. August 1999 in der Praxis des Arztes in der Pappelallee aufgetaucht, hatte eine Makarov-Pistole Kaliber 7.65 mm aus der Tasche gezogen und zehnmal auf seine ehemalige Freundin Silvia Z. geschossen. Als eine Sprechstundenhilfe herbei eilte, wurde auch sie von drei Kugeln getroffen. Nach den tödlichen Schüssen gelang es dem Neurologen, den Täter solange aufzuhalten, bis dieser schließlich überwältigt werden konnte.

Ursprünglich war die Anklagevertretung davon ausgegangen, dass Hartmut N. seine ehemalige Geliebte deshalb vorsätzlich tötete, weil er gewusst habe, dass die 37-jährige Mutter nicht mehr bereit war, zur Finanzierung seines Lebensunterhalts der Prostitution nachzugehen - ein Vorwurf, den Staatsanwalt Knispel mittlerweile nicht mehr aufrecht erhält. Doch weil Hartmut N. die Morde "zumindest aus krasser Selbstsucht" begangen habe, sieht der Ankläger eine besondere Schwere der Schuld bei diesem Mordfall.

Gleich zu Prozessbeginn hatte N. ein Geständnis abgelegt und mehrfach seine Reue geäußert. Er empfinde "Ekel" über sich selbst und habe "tiefstes Mitleid" mit den Angehörigen der Opfer. Allerdings bestritt der arbeitslose Kraftfahrer bereits von Beginn an, dass er das Verbrechen vorsätzlich begangen habe. Er verschwieg aber auch, dass ein weiteres Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen ihn anhängig ist, weil er einer anderen Frau, die eine Affäre mit ihm hatte und die ihn ebenfalls verlassen wollte, mit einem Schlagring ins Gesicht geschlagen hat.

Die Urteilsverkündung ist für Freitag um 10 Uhr vorgesehen.

Peter Murakami

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