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Berlin: Doppelmord in Weißensee: Prozess wird neu aufgerollt

Der Doppelmord an einem Ehepaar aus Weißensee wird am 10. Januar 2005 erneut die Berliner Justiz beschäftigen: Der 35jährige Angeklagte soll im August 2002 in das Haus des Ehepaares eingestiegen sein und beide erstochen haben.

Der Doppelmord an einem Ehepaar aus Weißensee wird am 10. Januar 2005 erneut die Berliner Justiz beschäftigen: Der 35jährige Angeklagte soll im August 2002 in das Haus des Ehepaares eingestiegen sein und beide erstochen haben. Der Bundesgerichtshof in Leipzig hatte im Frühjahr 2004 ein Urteil des Berliner Landgerichts vom März 2003 aufgehoben. In erster Instanz war der damals 33-jährige Angeklagte auf Grund seiner Alkoholisierung wegen Totschlags zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Zugleich war seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden.

Die Bundesrichter waren hingegen der Auffassung, dass der wegen eines Tötungsdelikts im Vollrausch vorbestrafte Mann wusste, dass er unter Alkohol zu Gewalt neige. Sie sprachen sich gegen eine Strafmilderung auf Grund der Alkoholisierung aus. Ferner wurde kritisiert, dass die Berliner Richter entgegen der Feststellungen im Prozess weder einen Verdeckungsmord annahmen noch eine Sicherungsverwahrung anordneten.

Im ersten Prozess hatte sich der Angeklagte auf Erinnerungslücken berufen. Mit dem Urteil folgte das Gericht der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft dagegen war von einem Verdeckungsmord ausgegangen und hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Ferner hatte sie eine Sicherungsverwahrung beantragt und die Frage nach der besonderen Schwere der Schuld bejaht. Damit wäre eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Nun wird der Prozess neu aufgerollt. ddp

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